Sämtliche noch bestehenden Evakuierungsempfehlungen mit Ausnahme von Zusum werden ab sofort aufgehoben. Im Bereich Zusum ist eine sichere Zufahrt mit Privatfahrzeugen momentan noch nicht gefahrlos möglich. Sobald hier eine Besserung der Situation eintritt, wird auch diese Evakuierungsempfehlung aufgehoben und die Bevölkerung entsprechend informiert, meldet das Landratsamt Donau-Ries.
Folgende Sicherheits- und Verhaltenshinweise sind jedoch dringend zu beachten:
Strom
- Bei einer Überflutung: Von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, falls diese überflutet sind (z. B. Stromleitungen, Ortsnetzstationen), sollte man sich fernhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke und Zähleranlagen (insbesondere im Kellerbereich) können bei Überflutungen eine Gefahr darstellen. Überflutete Bereiche sollten deshalb nicht bzw. nur in Rücksprache mit den Einsatzkräften vor Ort betreten werden.
- Nach einer Überflutung Falls ein Hausanschluss oder Zählerschrank unter Wasser stand, muss vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage die Überprüfung der Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Stromversorgung im öffentlichen Netz bereits wiederhergestellt wurde. Bei unsachgemäßer Inbetriebnahme besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder eines Brandes.
- Bezüglich des Umgangs mit elektrischen Anlagen in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe verweisen wir zusätzlich auf die Hinweise von der LEW unter www.lvn.de/hochwasser. Elektrofachbetriebe der Region gibt es auf der Website der Energie-Gemeinschaft LEW e. V.: leweg.de/mitglieder/Auch auf der LVN-Website sind unter der Adresse www.lvn.de/hochwasser weitere Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser zusammengestellt.
Warnung vor Betreten von Dämmen
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz warnt die Bevölkerung auch nach Aufhebung der Evakuierungsempfehlung weiterhin ausdrücklich vor dem Betreten von Dämmen und Deichen im Bereich der Hochwasserlagen. Bitte halten Sie sich davon fern! Die dort lauernden Gefahren könnten schnell unterschätzt werden, da Dämme und Deiche zum Teil bereits stark durchnässt und rutschig sein können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass es beispielsweise bei überfluteten Flächen zu geöffneten Kanalschächten durch weggespülte Kanaldeckel kommen kann. Lassen Sie bei überfluteten Flächen besondere Vorsicht walten!
Empfohlene Vorgehensweise und Hinweise zum Auspumpen von Kellern:
Vor Beginn von Abpumparbeiten ist mit den örtlich eingesetzten Einsatzkräften oder der örtlichen Feuerwehr Kontakt aufzunehmen. Die jeweiligen Einsatzkräfte bzw. die Feuerwehr werden sodann einzelfallbezogen mit dem Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) Rücksprache halten ob das Abpumpen bereits erfolgen kann.
Bei Ölverunreinigungen im Wasser
Sollten Ölverunreinigungen im Wasser bestehen, so muss zusätzlich der Fachberater „Ölwehr“ hinzugezogen werden. Die eingesetzten Einsatzkräfte und die örtliche Feuerwehr stellen entsprechend den Kontakt zum Fachberater „Ölwehr“ her.
Wichtiger Hinweis bei selbstständigen Abpumparbeiten:
Bei selbstständigen Abpumparbeiten, die auf eigenes Risiko und entgegen unserer empfohlenen Vorgehensweise erfolgen weist die Führungsgruppe Katastrophenschutz daraufhin, dass es zu Schäden an Gebäuden beispielsweise durch nachlaufendes Grundwasser kommen kann. Im Falle von selbstständigen Abpumparbeiten weisen wir ferner daraufhin, dass hierfür behördenseitig keine Haftung übernommen wird.
Rückgabe Sandsäcke von privaten Sicherungsmaßnahmen:
Soweit Sandsäcke für private Sicherungsmaßnahmen von Kommunen zur Verfügung gestellt worden sind, wenden Sie sich für die Rückgabe oder Entsorgung bitte an die jeweilige Kommune.
Erreichbarkeit Bürgertelefon am Wochenende:
Das im Landratsamt Donau-Ries eingerichtete Bürgertelefon ist vom heutigen Freitag bis einschließlich Sonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 090674-443 besetzt.
Aktualisierungen Straßensperrungen:
Die Staatsstraße 2047 (Niederschönenfeld-Marxheim) ist für den Straßenverkehr wieder vollständig freigegeben. Die weiteren Aufhebungen von Straßensperrungen entnehmen Sie der Homepage des Landkreises Donau-Ries. Die Informationen können entnommen werden unter: www.donau-ries.de
Empfehlung zum Abkochen von Trinkwasser weiterhin gültig
Es wird weiterhin empfohlen das Trinkwasser in folgenden Gebieten abzukochen: Oberndorf, Eggelstetten, Genderkingen, Mertingen, Heißesheim, Überfeldsiedlung, Asbach-Bäumenheim, Hamlar sowie die Kaisheimer Ortsteilen Sulzdorf und Gunzenheim.
Hinweise der Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Donau-Ries teilt mit, dass sich Betroffene der Hochwasserkatastrophe für Sondertermine an die Zulassungsstelle (Dienststelle Donauwörth) in den kommenden 14 Tagen unter folgender Hotline melden können: 0906 74-6007. Die Zulassungsbehörde in Donauwörth wird entsprechende Sondertermine anbieten. Diese sind jeweils mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstagnachmittag. Zur Vorsprache ist die Vorlage des Personalausweises sowie die notwendigen Zulassungsunterlagen erforderlich.