Hochwasserschutz

Tapfheim wehrt sich gegen Überschwemmungsgebiet Rettingen

Symbolbild Bild: pixabay
Zu einem Erörterungstermin bezüglich der Festsetzung eines möglichen Überschwemmungsgebietes in Rettingen waren Vertreter der Gemeinde Tapfheim ins Landratsamt eingeladen.

Bürgermeister Karl Malz war zusammen mit mehreren Gemeinderäten der Einladung gefolgt. Sie hatten auch ihren Rechtsanwalt Ludwig Seitz sowie Geschäftsstellenleiter Stephan Henne mit dabei. Gegenstand des Termines war die erfolgte Ermittlung und beabsichtigte Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes im Zusammenhang mit der Prognose eines hundertjährlichen Hochwassers. Verhandlungsleiter Harald Hegen vom Landratsamt war zusammen mit je drei Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erschienen. Bedauert wurde, dass Landrat Stefan Rößle zu diesem wichtigen Termin nicht selbst anwesend war.

Ziel des Termines war es, die Einwendungen der Kommune gegen die geplante Festsetzung zum Überschwemmungsgebiet zu erörtern. Dass dies nichtöffentlich stattfinden musste war den staatlichen Vorgaben geschuldet. Gerade Tapfheims Vertreter hätten dies im Interesse der betroffenen Rettinger Bürger sehr gerne gesehen.

Sehr schnell wurde im Verlaufe der Erörterung deutlich, dass die Ansichten bezüglich der Überschwemmungsgefährdung weit auseinander liegen. Während die Vertreter des WWA ihre Berechnungen erläuterten und immer wieder die Aktualität ihres Vorgehens betonten, zeigte Bürgermeister Karl Malz die Sichtweise der Menschen vor Ort auf. So sei eine extreme Gefährdung und damit Verpflichtung zur Festlegung als Überschwemmungsgebiet nicht gegeben. Die Wertminderung und gleichzeitig Behinderung der Weiterentwicklung der Grundstücke sei ein nicht zu verantwortender Eingriff in die Besitzstandsrechte der Eigentümer. Seit 1927 sei kein größeres Hochwasser im Bereich der durch einen Ringdeich geschützten Gebiete mehr festzustellen gewesen. Noch dazu sei durch Rückhaltemaßnahmen und verschiedene Maßnahmen der Wasserwirtschaft die Hochwassergefahr eher geringer geworden.

Rechtsstreit scheint unvermeidlich

Rechtsanwalt Seitz, der die Interessen der Kommune seit Jahren vertritt, verwies mehrmals darauf, dass eine Klärung der Angelegenheit wohl nur über den erneuten gerichtlichen Weg erfolgen könne. Dabei müssten die von der Gemeinde eingereichten Bedenken und Gutachten größeres Augenmerk erhalten. Völlig ungeklärt seien die tatsächlichen Abflussmengen im Falle eines größeren Hochwassers, die natürlich für einen Überschwemmungsfall von großer Bedeutung seien.

Auch die Gemeinderäte Hiltner, Sautter und Freißler setzten sich in ihren Anfragen immer wieder kritisch mit den Bewertungen und Äußerungen der Wasserwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt auseinander. Hier seien in Bezug auf die Richtigkeit der Bewertungen und der zugrundeliegenden Methodik doch deutliche Meinungsverschiedenheiten zu erkennen. Immerhin sei laut Gemeinderat Hiltner seit 1927 kein Hochwasser in der Größenordnung eines HQ 100 mehr eingetreten. Herr Deuring vom Landesamt erläuterte dagegen, dass selbst bei der Annahme einer um 15 Prozent veränderten Abflussmenge immer noch das gleiche Überschwemmungsszenario gegeben sei, was wiederum von Tapfheimer Seite aus bezweifelt wurde.

Verhandlungsleiter Harald Hegen versuchte die unterschiedlichen Meinungen immer wieder zu konkretisieren, wobei die Sachlichkeit in der Auseinandersetzung von allen Seiten aus stets gegeben war. Geschäftsstellenleiter Stephan Henne wollte wissen, ob eine Überprüfung von Festlegungen auch grundsätzlich weiter erfolgen müsse, was von Behördenseite bestätigt wurde. Damit verbunden müssten auch Festsetzungen (z.B. von Überschwemmungsgebieten) an neue Erkenntnisse angepasst werden.

Letztlich bleibt die entscheidende Frage: Wird Rettingen bei einem hundertjährlichen Hochwasser überschwemmt oder nicht?

In einem weiteren Erörterungstermin Ende September sollen nun die Einwände der direkt betroffenen Eigentümer gehört und diskutiert werden. Gerade Gemeinderat Philipp Sautter wünschte sich auch als direkt Betroffener, dass zu diesem Termin der Landrat unbedingt anwesend sein müsse. (pm)