Belästigungen und Sachbeschädigungen wegen Alkoholkonsums wird in der Promenade nicht mehr geduldet. Der Haupt- und Finanzausschuss diskutierte deshalb über ein Verbot von Alkohol in allen Grünanlagen der Stadt. Letztendlich einigte man sich auf stärkere Überwachung durch den kommunalen Ordnungsdienst.
Donauwörth - Jugendliche, die am Zeisigbrunnen vor der Party "vorglühen", Scherben und kaputte Stühle an der Freilichtbühne und nicht zu letzt Müllberge aus Wodkaflaschen am Ende der Promenade, hinterhalb des Maximiliums. "Das entspricht nicht mehr der Normalität", sagt Stadträtin Brigitte Kundinger-Schmidt (SPD). Sie befürchtet sogar, dass der Supermarktkonzern seine Filiale in der Kapellstraße schließt. Dort gibt es mittlerweile sogar einen privaten Sicherheitsdienst. Bei der der Stadt hat Kundinger-Schmidt deshalb nun einen Antrag gestellt, um in den Grünanlagen in Donauwörth ein Alkoholverbot auszusprechen.
Gestern war der Antrag Thema im Haupt- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt. Ordnungsamtsleiter Konrad Nagl trug in der Sitzung vor, bereits heute sei in der Grünanlagensatzung der Stadt behinderndes und belästigendes Verhalten verboten und könne mit einem Platzverweis und Bußgeld sanktioniert werden. Bislang wurde das allerdings kaum überwacht. "Ich habe noch nie jemanden vom Ordnungsamt dort gesehen", kommentierte eine Anwohnerin, die wie viele andere Anlieger der Promenade zur öffentlichen Sitzung erschienen war. Es hätte schon bisher "Handlungsmöglichkeiten" in der Promenade gegeben und "wir hätten bisher mehr machen müssen", kritisierte Raimund Brechenmacher (EBD). Spätestens jetzt müsse man wegen "Party, Pöbel und Dreck", in der Promenade handeln, so Brechenmacher weiter.
Generelles Verbot von Alkohol in den Grünanlagen?
Oberbürgermeister Armin Neudert, erläuterte, dass man sich bei anderen Städten informiert hätte, wie diese mit dem Problem umgehen. In Nördlingen wird nahezu gleich wie momentan in Donauwörth verfahren, in Augsburg ist Alkohol nur an zugelassenen Freischrankflächen erlaubt. Der Alkoholgenuss in München ist nur dann erlaubt, wenn andere dadurch nicht mehr als unvermeidbar belästig werden.
"Allein Alkohol in der Promenade zu verbieten, wird nicht ausreichen, um eine Verdrängung zu vermeiden", so Michael Bosse (PWG/FW). Es besteht die Befürchtung, dass sich die Probleme, die jetzt in der Promenade bestehen, mit einem Verbot, an andere Grünanlagen, wie beispielsweise der neue Donauhafen verlegt werden. Barbara Kandler (CSU) schlug deshalb vor, Alkohol in der Promenade zu verbieten, andere Grünanlagen, wie den Stauferpark mit der Kneippanlage verstärkt zu überwachen. Auch Heinrich Kopriwa (SPD) will konsequenter überwachen und sanktionieren, denn "Belästigung ist ein No Go". Thomas Krepkowski (Grüne) stellte klar, dass Alkohol gesellschaftlich akzeptiert sei, bei Belästigung aber eine rote Linie überschritten werde. Von einem generellen Verbot sieht er ab, trotzdem sollen die Entwicklungen beobachtet werden und verstärkt überwacht werden.
Würde man den Alkoholkonsum nun generell in den Grünanlagen verbieten, wäre auch die Halbe Bier am Baggersee oder auch der Sekt noch der Theatervorstellung auf der Freilichtbühne nicht mehr erlaubt. Dem kann Peter Alt (AL/JB) nicht zustimmen. Das Ende der Promenade als "Ghetto", müsse aber abgeschafft werden, so Alt. Das Hin und Her, um ein generelles Verbot in allen Grünanlagen kritisierte Thomas Schröttle (PWG/FW). Er warf dem Ausschuss vor, nicht die "Courage zu haben, zu verbieten was wir nicht wollen"
Einstimmig entschied der Haupt- und Finanzausschuss, die Bestimmungen der Grünanlagensatzung, in der Belästigungen und Behinderungen anderer Besucher bereits jetzt verboten sind, ab sofort strenger zu überwachen. Der kommunale Ordungsdienst wird künftig verstärkt in der Promenade kontrollieren. Ein explizites Verbot von Alkohol, wenn andere dadurch belästigt werden, soll im Stadtrat nochmal thematisiert werden.