Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute das Urteil erlassen, dass der teilweise Entzug des Sorgerechts von Mitgliedern der Sekte «Zwölf Stämme» für ihre Kinder in Bayern nicht gegen die Menschenrechte verstoßen hat.
Donauwörth - Das Gericht teilte mit, dass das Risiko einer systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigung von Kindern es rechtfertigen könne, die Kinder in Obhut zu nehmen. Obwohl das Landratsamt Donau-Ries an diesem Gerichtsverfahren im Vorfeld in keinster Weise beteiligt wurde, möchten wir kurz zu dem Urteil Stellung nehmen.
Das Jugendamt des Landratsamtes Donau-Ries hat beim Vorgehen im Fall der „Zwölf Stämme“ stets das Kindswohl an oberste Stelle gestellt. Es mussten schwierige Entscheidungen getroffen werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt nun das Vorgehen und die getroffenen Entscheidungen des Jugendamtes.
Landrat Stefan Rößle wertet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs daher positiv. „Wir haben uns damals die Entscheidung über den teilweisen Entzug des Sorgerechts nicht leicht gemacht und das Wohl der Kinder immer in den Vordergrund gestellt. Das heute ergangene Urteil bestätigt, dass unser Jugendamt angemessen und korrekt entschieden hat, wenngleich es für alle Betroffenen ein sehr schwierigen Weg war“, so Landrat Rößle wörtlich. (pm)