Corona

Maskenpflicht für ambulante Patienten

Symbolbild Bild: pixabay
In den Donau-Ries Kliniken gilt ab Montag eine Maskenpflicht für ambulante Patienten.

Wer eine der gKU-Kliniken betritt, um sich behandeln zu lassen, muss ab morgen einen sogenannten Mund-Nasenschutz tragen. Der ist ab Montag bayernweit auch im öffentlichen Nahverkehr und im Handel verpflichtend vorgeschrieben. Die Maßnahme soll im Zuge der nun gelockerten Beschränkungen die Ausbreitung des Corona- Virus Covid-19 verhindern.
Vorstands-Chef Jürgen Busse erklärt die verschärften Hygieneregeln: „Wir müssen als Krankenhaus alles tun, um Patienten und Mitarbeiter vor dem Virus zu schützen. Unsere Mitarbeiter nutzen die Masken konsequent. Wenn auch die Tagespatienten sich an diese Regel halten, tragen Sie zum Schutz aller in den Häusern bei.“ Das Besuchsverbot bleibe bestehen.

Die Donau-Ries Kliniken gehen davon aus, dass durch die Maskenpflicht in Nahverkehr und
Handel die meisten ambulanten Patienten über einen Mund-Nasen-Schutz verfügen. Wer
keinen hat, der kann am Krankenhauseingang eine Einmalmaske für einen Euro kaufen.(pm)