„Die Gefahr durch das Coronavirus ist noch lange nicht gebannt – gerade den älteren und kranken Menschen im Landkreis gilt unsere höchste Fürsorgepflicht. Deshalb bitten wir um Nachsicht, dass wir die Regeln in angemessener Strenge auslegen“, erklärt Jürgen Busse, Vorstandschef des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU).
Für die Altenheime gilt: Nur Angehörige/Verwandte dürfen besuchen. Jeder Bewohner hat einmal am Tag das Recht auf einen Besuch; die Besuchszeit sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Angehörige/Verwandte müssen sich vorab bei der Heimleitung anmelden und einen Termin vereinbaren. Die Regelungen sind wichtig, um die Auslastung so zu steuern, dass nicht so viele Menschen gleichzeitig im Haus und auf dem Gelände sind. Nach Möglichkeit sollen die Besuche im Freien (Terrasse, Garten, Park) stattfinden. Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern muss eingehalten werden. Selbstverständlich dürfen nur symptomfreie Angehörige/Verwandte die Bewohner treffen. Es besteht für Bewohner und Besucher eine Maskenpflicht. Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung.
Für die Kliniken gilt: Es werden nur Besuche von Angehörigen/Verwandten erlaubt. Aus organisatorischen Gründen ist die Besuchszeit auf eine Stunde zwischen 14 und 17 Uhr beschränkt. Besucher mit Symptomen wie Fieber oder Husten dürfen nicht ins Haus. Patienten in Quarantäne dürfen keine Angehörige/Verwandte empfangen. Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung. Es besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregelungen (1,50 bis 2 Meter) sind einzuhalten.
Vorstandschef Busse bittet um Verständnis, dass es zwar Lockerungen gibt, doch man von der Normalität noch weit entfernt sei. Busse: „Wir werden alles tun, um unseren Patienten und Bewohnern den Kontakt zu ihren Lieben zu ermöglichen, aber gleichzeitig die Gesundheit aller in den Kliniken und Seniorenheimen zu schützen.“