Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie jederzeit unter www.donau-ries.de/corona einsehen. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 27. Oktober 2020, 0.00 Uhr in Kraft. Zusätzlich zu den bereits geltenden Verschärfungen der Stufe „dunkelrot“ (Sperrstunde 21:00 Uhr, Veranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmern) wurden nach ersten Erfahrungswerten teilweise die benannten öffentlichen Plätze angepasst.
Nach erfolgten Konkretisierungen durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind nun Veranstaltungen im Sinne von § 5 Abs. 2, also insbesondere Vereins- und Parteisitzungen, auf höchstens 50 Personen beschränkt. Ausgenommen hiervon sind allerdings Feierlichkeiten wie beispielsweise Ehrungen.
Landrat Stefan Rößle, der auch Vereinspräsident ist, bittet die Vereine und Parteien der Region deshalb, ihre Veranstaltungen auf notwendige Sitzungen zu beschränken. Ferner appelliert der Kreischef: „Wir wollen und dürfen das gesellschaftliche Leben nicht zum Erliegen bringen, jetzt ist aber die Vernunft von uns allen gefragt, um die Zahlen schnellstmöglich wieder abzusenken und die geltenden Verschärfungen ablegen zu können.“
Testkapazität am Bürgertestzentrum in Möttingen wird erweitert
Nachdem die Nachfrage nach freiwilligen Corona-Tests am Bürgertestzentrum in Möttingen zuletzt angestiegen ist, hat das Landratsamt nun eine Erhöhung der Testkapazität in die Wege geleitet. Alle Informationen zum Bürgertestzentrum und die Möglichkeit einer Terminvereinbarung finden Sie unter www.donau-ries.de/corona.
Hinweise zum Volkstrauertag am 15. November
Nach vermehrten Rückfragen teilt das Landratsamt Donau-Ries mit, dass nach aktuellem Stand auch die üblicherweise von Vereinsseite organisierten Veranstaltungen zum Volkstrauertag am 15. November zu den derzeit untersagten Veranstaltungen zählen. Ausgenommen und daher zulässig sind lediglich kirchliche Veranstaltungen (Gottesdienste i.S.d. § 6 der 7. BaylfSMV) sowie Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes nach § 7 BaylfSMV, nicht jedoch private Feiern. Insbesondere weist das Landratsamt auf die geltende Maskenpflicht auf Friedhöfen hin.
Erreichbarkeit des Bürgertelefons
Das vom Landratsamt eingerichtete Bürgertelefon für Rückfragen zu den aktuellen Regelungen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes unter 0906 / 74443 zu erreichen.
Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:
- Montag 07.30 – 12.30
- Dienstag 07.30 – 12.30
- Mittwoch 07.30 – 12.30
- Donnerstag 07.30 – 12.30 sowie 14.00 – 17.00 Uhr
- Freitag 07.30 – 12.30
(pm)