Wie berichtet, fand im Zeitraum 28. September bis 26. Oktober 2020 aufgrund einer Trinkwasser-Verkeimung im Versorgungsgebiet des Wasserhochbehälters Parkstadt eine Sicherheitschlorung statt. Nach Beendigung dieser wurden im Anschluss im Zeitraum vom 09. bis zum 13. November 2020 Trinkwasser-Proben genommen und analysiert. Die Untersuchungsergebnisse liegen nun vor und zeigen weiterhin eine Verkeimung des Trinkwassers mit coliformen Keimen.
Die konkrete Ursache der Verkeimung des Trinkwassers konnte trotz intensivster Bemühungen nicht abschließend geklärt werden. Weder die Stilllegung der kleinen Kammer des Wasserhochbehälters, noch umfangreiche Leckortungen bzw. Suche nach Fremdwassereintritt aus privaten Leitungen zeigten Erfolg. Als gesichert gilt jedoch, dass der Bereich des Wasserhochbehälters Parkstadt verantwortlich ist.
Dauerchlorung bis Ende 2021
Aufgrund der nicht geklärten Ursache und des anstehenden Neubaus des Wasserhochbehälters in der Parkstadt haben sich die Stadtwerke entschlossen, ab dem 19. November 2020 eine Dauerchlorung bis zur Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters Parkstadt durchzuführen. Dies wird voraussichtlich einen Zeitraum bis mindestens Ende 2021 umfassen.
Während der Dauerchlorung liegt der Chlorgehalt bei 0,1 (min) bis 0,2 (max) mg/Liter und damit etwa 2/3 unterhalb der bisher höherdosierten Sicherheitschlorungen. Damit reduzieren sich sowohl die Geruchs- als auch Geschmacksbeeinträchtigungen des Wassers deutlich. Die Stadtwerke weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass die Wasserlieferungen trotz Chlorzusatz den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwVO) entsprechen und die Stadtwerke somit ihrem Auftrag der Trinkwasserversorgung nachkommen.
Ab dem 19. November 2020 beginnen die Stadtwerke mit der Einleitung des Chlores. Das derzeit gültige Abkochgebot im Bereich der Versorgungszone Parkstadt bleibt daher solange bestehen, bis eine stabile Verteilung des Chlores erreicht ist. Die Stadtwerke werden umgehend bekannt geben, wann dies der Fall ist und das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Folgende Stadtteile, Straßenzüge und Hausnummern sind betroffen:
- ST Berg außer Florian-Wengemayer-Straße
- ST Parkstadt gesamt
- ST Zirgesheim außer Stillbergweg Nr. 15 – 31 und Nr. 26 -50 und Templerstraße Nr. 2
In der Kernstadt Donauwörth die folgenden Straßen:
- Albweg gesamt
- Am Kaibach gesamt
- Am Spachet gesamt
- Amaliastraße gesamt
- Amorellenwörth gesamt
- Berger Allee Nr. 19 – 39
- Georg-Regel-Straße gesamt
- Johann-Enderle-Straße gesamt
- Johannes-Traber-Straße gesamt
- Kaibachsiedlung gesamt
- Michael-Imhof-Straße gesamt
- Rölsstraße gesamt
- Scheckenhoferstraße gesamt
- Zirgesheimer Straße Nr. 43 – 53 und Nr. 34 -50
- Am Weichselwörth 1 und 3
- Kleingartenanlagen „Am Weichselwörth“ gesamt
- Schneegarten gesamt
- Ruhetal Nr. 7, 7a, 12, 14 - 16 und Nr. 18
Weitere Informationen, insbesondere die Hinweise zur chlorgeimpften Wasserversorgung, sind zudem der Homepage der Stadtwerke zu entnehmen. Für Rückfragen ist die Hotline der Stadtwerke weiterhin von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr geschaltet, unter 0906 / 789-270. Zusätzlich ist nach 17 Uhr auch der Bereitschaftsdienst unter 0906 / 789-520 zu erreichen. (pm)