Endlich öffnet ein Großteil des Einzelhandels wieder seine Türen. „Wir begrüßen, dass nun Klarheit bezüglich der Voraussetzungen für die Öffnung im Einzelhandel besteht, obgleich wir doch traurig sind, dass laut der aktuellsten Infektionsschutzverordnung kein Markt stattfinden darf und somit auch heuer unser Ostereiermarkt am 14. März der Pandemie zum Opfer fällt“, so der CID Vorsitzende Markus M. Sommer. Bis zuletzt hofften die Organisatoren auf eine Durchführung des Ostereiermarktes und somit auch eines verkaufsoffenen Sonntags in der Innenstadt.
Seit 8. März dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen. Die Vorgaben bezüglich der einzuhaltenden Hygieneregeln, wie die Sicherung des Mindestabstandes und die Begrenzung der Anzahl der Kunden je nach Verkaufsfläche, sind nachvollziehbar und für die Geschäfte mit entsprechendem Mehraufwand umsetzbar. „Wir hoffen, dass sich alle an die Regeln halten, damit der Inzidenzwert im Landkreis weiterhin so niedrig bleibt und die Außengastronomie ab 22. März öffnen kann“ so Markus M. Sommer.
Das Oster-Fest und dazugehörige Donauwörther Traditionen werden in der Innenstadt bald gegenwärtig sein: Die aufwändig und liebevoll geschmückten Osterbrunnen laden bei einem Spaziergang durch die Innenstadt die Besucher ein sich auf die Feiertage zu freuen.
Das wunderbar gestaltete Osterbeet vor dem Tanzhaus ist allemal ein Augenschmaus für jeden Besucher. Und wer bei Sonnenschein durch die schönen Ecken der Stadt mit seinem heiß geliebten Kaffee „To-Go“ spaziert oder ein leckeres Eis „To-Go“ genießen möchte, kann dies gerne tun. Und wenn voraussichtlich noch im März die Gastronomie ihren Außenbereich öffnen darf, steht auch hier einem Besuch nichts mehr im Weg. (pm)