"Die Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bedeutet für die bayerisch-schwäbische Wirtschaft keine Verschärfung der Corona-Bestimmungen. Damit bleibt für die Gastronomie die 2G-Regel bestehen", so Dr. Lucassen in einer Pressemitteilung.
"Positiv ist die Verkürzung der Isolations- und Quarantäne-Zeiten von Kontaktpersonen zu bewerten. Denn die deutlich steigende Zahl der Omikron-Infizierten lässt erwarten, dass viele Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen vor einem Personalengpass stehen werden. Die neuen Regelungen reduzieren Ausfallzeiten. In Summe sorgt dies für die notwendige Planungssicherheit. In anderen Bereichen steht diese noch aus: So sollte beispielsweise die Antragsberechtigung zur Überbrückungshilfe IV für Betriebe bei vorübergehender freiwilliger Schließung über den Januar hinaus verlängert werden, wenn eine Öffnung aufgrund der coronabedingten Zugangsbeschränkungen unwirtschaftlich wäre", heißt es in dem Statement. (pm)