Bereits seit längerer Zeit finden in Nördlingen zwei Mal pro Woche sogenannte "Spaziergänge" statt. In der Anfangszeit als stiller Protest gegen die Corona-Richtlinien angelegt, sind die Demonstrant*innen mittlerweile oft auch mit Trillerpfeifen etc. unterwegs - sehr zum Ärger der Nördlinger Anwohner*innen.
Große Resonanz auf offenen Brief
Jetzt hat sich Nördlingens Oberbürgermeister David Wittner mit einem offenen Brief auf seiner Facebook-Seite "David Wittner Oberbürgermeister für Nördlingen" an die Demonstrierenden gewendet. Darin heißt es u. a.: "Bitte macht euch mal bewusst, dass in unserer Stadt Menschen leben, für die euer Verhalten zunehmend schwer zu ertragen ist. Diese Leute haben Kinder, die irgendwann schlafen müssen, arbeiten Schicht bzw. haben einfach auch das gleiche Recht auf Lebensqualität wie ihr. Geht es euch denn angeblich nicht um Toleranz, um Solidarität? Ich denke, dass zwischenzeitlich jede und jeder mehr als ausreichend viele Gelegenheiten hatte, seinen Unmut kundzutun. Die Pandemie geht in eine neue Phase. Und auch gesellschaftlich gibt es viel zu tun. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Mit Trillerpfeifen durch die Stadt zu laufen, leistet da keinen sinnvollen Beitrag."
Die Resonanz auf den offenen Brief ist entsprechend groß. Zum aktuellen Zeitpunkt haben den Post rund 470 Personen "geliked" und 123 Personen geteilt. In den Kommentaren zeigt sich trotz des vielen Zuspruchs auch, wie kontrovers das Thema diskutiert wird. Neben unterstützenden Nachrichten wie "Danke für die treffenden Worte", "Einfach nur treffend" oder "Das war mal eine gute Ansage, so ist es richtig", gibt es auch viele Stimmen die Wittner vorwerfen, er würde nur die eine Hälfte seiner Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
Verbot der Spaziergänge nicht möglich
Wie es in der Zukunft mit den "Spaziergängen" weitergeht, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch auch, dass ein Verbot nicht möglich sein wird. Grundlage hierfür ist u. a. das Versammlungsrecht, welches im Grundgesetz verankert ist und somit als Grundrecht gilt. Nach Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetztes (GG) heißt es entsprechend: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."