Nachdem sich zu Beginn der Sitzung der neue Fachbereichsleiter Sozialwesen, Andres Fischer, den Kreisrät*innen vorgestellt hatte, ging es auch direkt mit den Sozialpolitischen Themen in Form von Sach- und Personalkostenzuschüssen für Diakonie und Caritas los. Hier gibt es eine entscheidende Änderung: Haben die Einrichtungen im vergangenen Jahr noch Zuschüsse für Sach- und Personalkosten für die Flüchtlings- und lntegrationsberatung bekommen, gibt es ab heuer nur noch Zuschüsse für Sachkosten in Höhe von 6000 Euro je VZ-Stelle. Grund für die Änderungen sei eine vom Bund neu aufgelegte Sonderförderung, die die wegfallende Bezuschussung durch den Landkreis ersetze, erklärte Fischer. Zudem sei der Landkreis Donau-Ries der einzige Landkreis in Schwaben gewesen, der auch Personalkosten bezuschusst habe. Das habe, so Landrat Rößle, "etwas Ärger aus den anderen Landkreisen eingebracht". Man wolle sich nun ab dem kommenden Jahr wieder im Gleichklang mit den anderen Landratsämtern befinden, so Rößle.
Auch über die Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2023 wurde beraten, mit dem Ergebnis, dass der ASFBIK dem Kreisausschuss empfiehlt für den Sachkostenzuschuss der Integrations- und Migrationsberatung im Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 34.000 Euro (8.000 Euro für 4 Vollzeitstellen sowie 1 Vollzeitstelle pauschal 2.000 Euro) bereitzustellen.
Fachstelle Wohnungslosenberatung bleibt bestehen
Seit 1. Oktober 2020 nimmt der Caritasverband Donau-Ries am Modellprojekt „Wohnungslosenberatung“ teil, das vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert wird. (wir berichteten) Im Rahmen des Modellprojekts wurde eine Fachstelle geschaffen. Ziel dieser Fachstelle ist es, dass Menschen bei einer bevorstehenden Zwangsräumung ihre Wohnung nicht verlieren und der Umzug in eine Notunterkunft oder sogar Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Zum 30.9.22 lief diese Förderung nun allerdings aus. Aus diesem Grund stellte der Caritasverband beim Landkreis Donau-Ries einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das Jahr 2023 in Höhe von pauschal 90.000 Euro. "Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten in Form von Beratung und persönliche Betreuung als Bedarf vom Sozialleistungsträger zu übernehmen", informierte Andreas Fischer.
Die Finanzierung soll allerdings nicht über eine pauschale Gewährung erfolgen, da auf diese Weise voraussichtlich eine Überzahlung entstehen würde, heißt es von Seiten der Verwaltung. Es sei schwierig die Kosten abzuschätzen, da es bisher keine Beispielrechnung dafür gebe, so Fischer. Daher werde aktuell die Einzelfallabrechnung gegenüber dem Sozialhilfeträger befürwortet. Hierbei werden zu jedem individuellen Einzelfall die entsprechenden Zeitanteile gegenüber dem Leistungsträger sowie die Kosten des tatsächlich eingesetzten Personals nachgewiesen. Da bislang derartige Bedarfe nicht geltend gemacht wurden, könne die Verwaltung durch diese Vorgehensweise besser in Erfahrung bringen, welche Beratungsleistungen im Landkreis tatsächlich benötigt werden, erläuterte Fischer.
Einstimmig sprachen sich die Kreisrät*innen dafür aus, dass die Kosten die für die Beratungsleistungen der Caritas vom Landkreis getragen werden. In den Haushalt 2023 sollen dafür 45.000 Euro eingestellt werden.