Für vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Donau-Ries können ab sofort Soforthilfen beantragt werden.
Unter www.donau-ries.de/hochwasser sind ab sofort unter der Rubrik „Soforthilfe“ die Antragsformulare zu finden. Volldigitale Onlineformulare folgen zeitnahe. Bis dahin soll bitte auf die PDF-Formulare zugegriffen werden, diese können postalisch an den Fachbereich Wasserrecht im Landratsamt Donau-Ries oder per E-Mail an soforthilfen@lra-donau-ries.de gesendet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Donau-Ries ein Ansprechpartner unter 0906 74-6363 sowie unter soforthilfen@lra-donau-ries.de. Diese Soforthilfen richten sich an betroffene Privatpersonen. Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sind Anträge bei der Regierung von Schwaben zu stellen, für landwirtschaftliche Unternehmen einschließlich Gartenbau und den Fischereisektor sind Anträge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. Für Unternehmen können Anträge bei der Regierung von Schwaben gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.donau-ries.de/hochwasser unter „Soforthilfen“.
So ist die Entsorgung von Hochwasserabfällen möglich
Damit Hochwasserabfälle zeitnah beseitigt werden können, gibt der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Nordschwaben folgende Hinweise: Wärme, Feuchtigkeit und organische Substanz sind Treiber von Fäulnis und Schimmelbildung und damit einhergehenden Gesundheitsrisiken. Daher sollten die Aufräumarbeiten soweit möglich zügig vorangehen.
Bei den Arbeiten mit Hochwasser, Abfällen und Schlamm ist aber Vorsicht geboten: Ob über kleine Wunden oder ungewaschene Hände im Gesicht: Problematisch wird es, wenn Keime in unseren Körper gelangen. Hygiene ist deshalb das Wichtigste. Mit Gummihandschuhen, Gummistiefeln und am besten noch einer wasserdichten Hose kann man sich schützen.
Die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Kartonagen etc. erfolgt über die Recyclinghöfe. Für die Brennpunkte Auchsesheim, Hamlar, Zusum und Rettingen wird daran gearbeitet, die Entsorgungsmöglichkeiten auszuweiten. Bei der Anfahrt zum Recyclinghof sollten die Fahrzeuge/Anhänger nach Möglichkeit schon grob sortiert beladen sein, damit es vor Ort schneller geht.
Grundsätzlich bittet der AWV alle nicht betroffenen Bürger darum, dass Anlieferungen an die an den Brennpunkten gelegenen Recyclinghöfe, die nicht dringend notwendig sind, auf die kommenden Wochen verschoben werden, da die Kapazitäten dort dringend für hochwasserbedingte Abfälle benötigt werden.
Aufgrund des Hochwassers konnten die Mülltonnen an den vergangenen Tagen nicht überall geleert werden. Die Leerungen werden nachgeholt. Sofern die Tonne nicht geleert wird, soll diese abholbereit stehen gelassen werden. Die Entsorger versuchen nach Möglichkeit zu leeren. Sollte Ihre Tonne nicht geleert werden, können Sie bei der nächsten Abholung einen Zusatz in der Größe der Tonne daneben stellen.
Hinweise zur Europawahl in Zusammenhang mit dem Hochwasser
Am Sonntag, 09. Juni, findet die Europawahl statt. Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde regulär noch bis zum 07. Juni 2024, 18 Uhr entgegengenommen.
Wenn Bürger für einen anderen einen Wahlschein beantragen oder abholen wollen, muss eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen.
Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugehen oder im Hochwasser zerstört wurden, besteht die Möglichkeit, bis spätestens 8. Juni 2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Betroffene sollen sich dazu an das Wahlamt der Wohnortgemeinde wenden.
(pm)