Wohneigentum

Neue Grundsteuerhebesätze ab 2025

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Die Stadt Donauwörth passt ab 2025 die Grundsteuer an: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden gesenkt. Damit gestaltet die Stadt Donauwörth die Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze aufkommensneutral.

Die Anpassung wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 nötig. Die Richter hatten entschieden, dass die bisherige Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat hatten daraufhin ein neues Bundesgesetz zur Grundsteuer beschlossen. Außerdem schuf der Gesetzgeber durch eine Grundgesetzänderung eine Öffnungsklausel: Die Bundesländer haben nun die Möglichkeit, eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung zu schaffen.

Der Freistaat Bayern machte davon Gebrauch und wählte einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde vom Landtag am 23. November 2021 beschlossen. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden auf Basis der Grundsteuererklärungen von den Eigentümerinnen und Eigentümern seit dem 1. Juli 2022 von den Finanzämtern ermittelt und den Städten und Gemeinden elektronisch zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage bestimmen die Kommunen die jeweiligen Grundsteuerhebesätze. Jede bayerische Stadt oder Gemeinde muss ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Die Grundsteuer mit den neuen Berechnungsgrundlagen wird erstmalig ab 2025 zahlungswirksam.

Bund und Länder haben an die Kommunen appelliert, die Umsetzung der Grundsteuerreform im Rahmen der Festsetzung der Hebesätze in Summe aufkommensneutral zu gestalten – die Steueranpassung also nicht zu einer Generierung von Mehreinnahmen zu nutzen. Oberbürgermeister Jürgen Sorré und der Donauwörther Stadtrat kommen dieser Aufforderung gerne nach: „Wir wollen die Donauwörther Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belasten“, so Oberbürgermeister Sorré. „Unsere Kämmerei hat die Anpassung auf unsere Anweisung hin so berechnet, dass die Einnahmen der Stadt auch nach Einführung der neuen Grundsteuerregelung in etwa gleich bleiben.“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2024 die neuen Hebesätze ab 2025 beschlossen, die in der Hebesatzsatzung – Grund- und Gewerbesteuer- der Stadt Donauwörth verankert sind:

Grundsteuer A NEUALT
(für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft370 v.H.430 v.H.
Grundsteuer B   
(für die bebauten und unbebauten Grundstücke)290 v.H.380 v.H.

Die Stadt Donauwörth wird im Januar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versenden. Die Grundsteuer berechnet sich aus dem vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag (Grundlagenbescheid) und dem neubeschlossenen Hebesatz der Stadt Donauwörth. (dra)