Laut § 18 der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021 können Kinder die Mittagsbetreuuungen und die Kitas aktuell nicht besuchen. Es gibt nur Notbetreuungen in den Einrichtungen. Daher werden die Elternbeiträge bis einschließlich Februar abgesetzt.
Bei Inanspruchnahme der jeweiligen Notbetreuungen, auch für wenige Tage, werden die Gebühren jedoch fällig.
Für die entfallenden Beiträge werden die Träger der Kitas vom Freistaat Bayern entschädigt.