Das Programm will in seiner Zielsetzung, Sport- und Schützenvereine in finanzschwächeren Kommunen unterstützen. Deshalb wurde anhand von verschiedenen Kriterien für jede Kommune ein eigener Fördersatz ermittelt. „In Gemeinden mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Steuerkraft bleibt die Förderung mit 20 Prozent unverändert. Für Räume mit besonderem Handlungsbedarf - nach dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm - kann es bis zu 55 Prozent geben“, erklärt MdL Wolfgang Fackler.
Zudem können in Einzelfällen auch für Vereinskooperationen noch mal zusätzliche individuelle Aufschläge auf den Zuschusssatz gewährt werden. Bei größeren Maßnahmen in Höhe von mehr als 250.000 Euro werden Vereine auch durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt. Hier wird der bisherige maximale Darlehensanteil von zehn Prozent auf bis zu 20 Prozent verdoppelt“, so MdL Fackler.
Der Abgeordnete empfiehlt allen interessierten Vereinen schnell zu sein, denn der Sportminister Joachim Herrmann hat mit dem bayerischen Finanzministerium vereinbart, das neue Förderprogramm zum Jahresende 2020 dahingehend zu überprüfen, ob sich die Regelungen bewährt haben oder ob gegebenenfalls Anpassungen veranlasst werden müssen.
Der Vorsitzende des Bayerischen Landessportverbandes BLSV im Kreis Donau-Ries, Roland Pickhard begrüßte das Förderprogramm: "Die deutliche Aufstockung der Mittel für den vereinseigenen Sportstättenbau, insbesondere in strukturschwachen Regionen, steht für die große Wertschätzung der Politik für unsere Sportvereine und für deren herausragendes ehrenamtliches Engagement." (pm)