Energiewende

Biogasanlagenbetreiber im Austausch mit Stefan Rößle

Das Energie-Leitziel des Landkreises Donau-Ries sieht vor, die Energieversorgung im mehr und mehr auf erneuerbare Energien umzustellen. In diesem Zusammenhang fand ein Informationsaustausch und Strategiegespräch zwischen Biogasanlagenbetreibern aus der Region und Vertretern des Landkreises statt. Bild: Landratsamt Donau-Ries
Das Energie-Leitziel des Landkreises Donau-Ries sieht vor, die Energieversorgung im mehr und mehr auf erneuerbare Energien umzustellen. In diesem Zusammenhang fand ein Informationsaustausch und Strategiegespräch zwischen Biogasanlagenbetreibern aus der Region und Vertretern des Landkreises statt.

Landrat Stefan Rößle, für den das Gelingen der Energiewende und die Umstellung auf eine größtmögliche Eigenversorgung des Landkreises von großer Bedeutung ist, nahm zusammen mit der Energiebeauftragen des Landkreises, Heike Burkhardt, dem Leiter Immissionsschutz, Marcus Dums und Simon Kapfer (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) seitens des Landkreises an dem Treffen teil. Seitens der Biogasanlagenbetreiber waren die Vertreter der Regionalgruppe Bayr.-Schwaben Nord des Fachverbands Biogas sowie weitere Donau-Rieser Anlagenbetreiber anwesend.
Nach kurzer Darstellung der Biogassituation im Landkreis mit knapp 100 Anlagen, von denen einige Altanlagen aus dem Jahrtausendwechsel, viele Nawaro-Anlagen (Nachwachsende Rohstoffe) der Inbetriebnahme-Jahre 2004-2011 und zahlreiche Gülle-Kleinanlagen der Jahre ab 2012 zuverlässig Strom und Wärme produzieren, erläuterten Landrat Rößle und Heike Burkhardt die Bedeutung der Biogas-Stromerzeugung für den Landkreis. Im Bereich Strom ist der Landkreis, nicht zuletzt wegen der hohen Biogas-Stromerzeugung (und auch wegen der hohen Anzahl an PV-Anlagen), bilanziell inzwischen fast energieautark mit 99,6 % regenerativ erzeugter Strommenge (884 GWh) im Verhältnis zum Verbrauch (887 GWh) im Jahr 2018. Der Anteil der Biogasanlagen liegt dabei mit 385 GWh erzeugtem Strom bei 43,4 %. Im Wärmebereich leisten die vielen Wärmenetze, die oftmals an die Biogasanlagen angeschlossen sind, ebenfalls große Dienste. Sie erzeugten 2015 eine Energiemenge, die bilanziell mit 195,5 GWh 7,4 % des Wärmeenergieverbrauchs (ca. 2.660 GWh) entsprach. Im Sektor Verkehr ist der Anteil der Erneuerbaren noch auf sehr niedrigem Niveau.

Die Anlagenbetreiber verdeutlichten, wie sich gerade im Bereich Strom der Wandel von der Grundlastfahrweise der Anlagen (dauerhaftes Volllast-Fahren der Motoren) wandelt hin zur bedarfsorientierten Einspeisung. Dies bedeutet, dass mehr BHKWs (=Blockheizkraftwerke, also Motoren mit Generator zur Stromerzeugung) bereitstehen als Gas produziert wird. In Zeiten niedrigen Strombedarfs (vor allem nachts) werden die BHKWs abgeschaltet und das Gas in den Folienhauben zwischengespeichert. Wenn morgens der Strombedarf in den Haushalten und Betrieben ansteigt, werden die BHKWs wieder eingeschaltet, mehr Strom produziert und das zwischengespeicherte Gas wieder verbraucht. Dies funktioniert oft bereits vollautomatisch über verschiedene Stromhändler in Deutschland. Hier ist die Region Donau-Ries einer der Vorreiter innerhalb Deutschlands. Aus dieser Region heraus entwickelte sich die derzeit bundesweit größte Biogas-Betreiber-Organisation zur Stromvermarktung mit über 400 zusammengeschlossenen Anlagenbetreibern.

Derzeit entstehen erste Ansätze zur Nutzung von Gas im Verkehrsbereich. Aufbereitetes Biogas kann für Erdgas-Autos und Erdgas-LKWs als Kraftstoff verwendet werden. Die technologische Entwicklung schreitet hier voran, vielleicht ergeben sich auch im Landkreis zeitnah Chancen für den Einstieg in die „Bio-Gasmobilität“, also Nutzung von Biomethan im Verkehrsbereich.

Zum Abschluss wurden noch Genehmigungsfragen kritisch angesprochen. Insbesondere rechtliche Neuerungen (Technische Regel für Anlagensicherheit 120) und die 44. BImSchV sorgen in der Umsetzung sowohl bei der Behörde als auch den Betreibern noch für Fragezeichen. Viele Details sind noch nicht geklärt. Weitere Abstimmungen zu diesen Themen sollen die nächste Zeit zwischen Genehmigungsbehörde und Betreibern folgen, um eine für alle Seiten bestmögliche Lösung nach außen zu tragen.

Abschließender Konsens war, die Rahmenbedingungen für die Biogasanlagen zu unterstützen. Gerade das Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung für die bereits länger laufenden Biogasanlagen bereiten nicht nur den Anlagenbetreibern große Sorgen, sondern auch den angeschlossenen Privathaushalten/Wärmekunden. Die 2017 vom Kreistrag beschlossene Biogasresolution war deutschlandweit auf großes Gehör gestoßen. Eine Überarbeitung auf den aktuellen Stand seitens Landkreis ist bereits erfolgt und wird nach Durchsicht durch die Biogasanlagenbetreiber ein weiteres Mal an die übergeordneten Ministerien und Politiker weitergereicht. (pm)