Am Mittwoch, den 24. Februar 2021 endet die Frist für die Neuantragstellung von Agrarumweltmaßnahmen, die über das Bayerische Kulturlandwirtschaftsprogramm (KULAP) bzw. nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) gefördert werden.
Bis zu diesem Termin können interessierte Landwirte am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Agrarumweltmaßnahmen neu beantragen. Bei VNP-Maßnahmen müssen die Antragsteller im Vorfeld die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt einholen.
Nähere Informationen erhalten Sie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen unter Tel. Nr. 09081 21060 oder unter folgender Internetadresse: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung (pm)