Kinderreisepässe werden somit nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind.
Kinderreisepässe wurden bislang für Minderjährige unter zwölf Jahren ausgestellt. Allerdings sind sie nur eingeschränkt nutzbar und müssen nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden. Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit. Ab dem 1. Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass samt Chip benötigt.
Weitere Informationen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Daneben stehen für weitere Auskünfte die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros zur Verfügung. (pm)