Landratsamt Donau-Ries

Vereinspauschale noch bis 1. März beantragen

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Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2021 bei der Behörde vorliegen müssen.

Die erforderlichen Antragsformulare wurden vom Landratsamt bereits an alle Vereine, die im letzten Jahr eine staatliche Förderung erhalten haben, versandt. Daneben stehen die Formulare auf der Homepage des Landkreises unter www.donau-ries.de  (Landratsamt -Bürgerservice-Aufgabenbereiche-Sportförderung im Landkreis Donau-Ries-Antragsformular Vereinspauschale 2021) zum Download zur Verfügung.

Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt das Landratsamt Donau-Ries (Ansprechpartner/in: Rebecca Schneid, Tel. 0906/74-6050 und Roland Pickhard, Tel. 0906/74-115). Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den Übungsleiterausweisen im Original bzw. bei Übungsleiterlizenzen die nur digital zur Verfügung stehen, mit der Erklärung des Lizenzinhabers, bis spätestens 01.03.2021 beim Landratsamt einzureichen. Später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden. (pm)