Dabei geht es einerseits um die individuelle Betreuung in den eigenen vier Wänden, andererseits können sich Klienten von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Behördenbesuchen begleiten lassen oder erfahren Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu anderen Hilfsangeboten.
Unterstützung im Alltag
Die Finanzierung des Angebotes erfolgt durch das Pflegeentlastungsgesetz. Betroffene erhalten 125 Euro pro Monat, um entsprechende Dienstleistungen einkaufen zu können. Aus diesem Betrag können haushaltsnahe Dienstleistungen sowie die Alltagsbegleitung abgerechnet werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen alle Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung im Privathaushalt erbracht werden, wie z.B. Hilfe bei Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Einkaufsplanung und Einkauf, Wäsche- oder Blumenpflege. Handwerkliche Tätigkeiten, Schneeräumen oder Gartenarbeiten gehören nicht dazu. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen beispielweise die Unterstützung im Umgang mit Behörden, die Begleitung zum Gottesdienst oder ähnliches
Angebot um Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern
Mit diesen Maßnahmen kann die Caritas helfen, die Selbständigkeit zu erhalten und den Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei nicht um die Übernahme pflegerischer Tätigkeiten, diese werden nach wie vor von den Sozialstationen geleistet. (pm)