Susanne S. (Name geändert) meldet sich bei der Caritas Donau-Ries. Sie schildert der Fachstelle die besonderen Lebensverhältnisse, dass sie finanziell nicht mehr in der Lage ist ihre Mietkosten zu begleichen. Ihr Mann hat sie verlassen und zusätzlich wurde sie krank und verlor den Arbeitsplatz. Der Vermieter hat Susanne S. eine Kündigung des Mietverhältnisses mit einer Frist zur Wohnungsräumung gestellt. Mit Hilfe der Beraterin wurde der individuelle Bedarf ermittelt und Anträge auf finanzielle Leistungen gestellt.
Durch die Fachstelle wurde mit den Vermietern eine Ratenzahlung ausgehandelt, sowie begrenzte Duldung in der Wohnung. Heute hat Frau S. eine neue Wohnung und bezieht Leistungen nach SGB II. „Fälle wie diese häufen sich und betreffen leider auch immer wieder Menschen, die zuvor in stabilen Verhältnissen lebten. Häufig ist es eine Abwärtsspirale, aus der die Betroffenen ohne Hilfe kaum rauskommen“ weiß Nicole Dauser, Sozialpädagogin der Fachstelle.
Recht auf Beratung und Betreuung
Menschen mit sozialen Problemen in besonderen Lebenslagen haben das Recht auf eine umfassende Beratung und Betreuung. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel, die Betroffenen zur Selbsthilfe zu befähigen. Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn das Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit Erhalt oder Beschaffung von Wohnraum. Ein Leben in einer Obdachlosenunterkunft ist nicht das Ziel. Wer auf soziale Leistungen angewiesen ist, muss Anträge stellen und sich im Behörden-Dschungel durchkämpfen. Viele Antragssteller scheitern an dieser Aufgabe und fühlen sich überfordert. Sie haben das Recht auf Hilfe.
Nach dem zwölften Sozialgesetzbuch hat jeder Bürger mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Anspruch auf sozialpädagogische Hilfe. Dies gilt auch für den Erhalt oder die Beschaffung einer Wohnung. Die Beratungsstelle arbeitet kostenlos und niederschwellig. In Kooperation mit anderen Fachstellen und Behörden wird geholfen die besonderen Lebensverhältnisse zu Überwinden und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht. Die Fachstelle ist darauf ausgerichtet den Menschen zurück in ein menschenwürdiges Leben durch Hilfe zur Selbsthilfe zu führen. Maßnahmen sind hier Beratung, die Ermittlung des Hilfebedarfs, sowie die Beantragung von Dienst-, Geld- und Sachleistungen.
Unverschuldet in Not geraten
Nicht selten geraten Menschen unverschuldet durch Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder durch einen Todesfall in Not und stehen vor großen Herausforderungen. Für die Betroffenen ist die besondere Lebenslage unangenehm, sie wissen oft nicht wie dieser neue Lebensabschnitt weiter gehen soll. Überwiegend in den kleineren Gemeinden herrscht die Angst vor Ausgrenzung aus der Gemeinschaft und den sozialen Kontakten.
Die Beratungsstelle des Caritasverbandes wird als Modellprojekt seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales finanziert und steht Betroffenen im Landkreis mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Unsere Fachkräfte verfügen über einschlägige Ausbildung, die Hilfe zur Selbsthilfe gewährleisten soll. In Bayern sind aktuell etwa 16.000 Menschen obdachlos.(pm)