Pandemie

FFP2-Maskenpflicht im gesamten Wochenmarkt-Bereich

Jeden Mittwoch und Samstag findet der Wochenmarkt in der Nördlinger Fußgängerzone statt. Bild: Matthias Stark
Für Kund*innen und ihre Begleitpersonen gilt wie in Ladengeschäften und Einzelhandel auch auf dem Nördlinger Wochenmarkt eine FFP2-Maskenpflicht.

Der Nördlinger Wochenmarkt findet mittwochs von 08:00 – 13.00 und samstags von 08:00 – 14.00 Uhr statt. Die Stadt Nördlingen bittet um Beachtung, dass zu diesen Zeiten auf dem gesamten Marktgelände eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

Für den Vollzug der Maskenpflicht, inklusive der Verhängung von Bußgeldern bei Nichtbeachtung, sind Polizei und Landratsamt zuständig. Der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Nördlingen ist mit stündlichen Rundgängen, bei denen Marktbesucher auf die Beachtung der FFP2-Maskenpflicht hingewiesen werden, unterstützend tätig. (pm)