Das zuständige Sachgebiet ist dafür in Kontakt mit den Vereinen. Für die Nutzung des Stadions wurde ein Konzept erstellt, das den jeweiligen Vereinen gegen Unterschrift ausgehändigt wird, darüber hinaus wird ein separater Belegungsplan geführt.
Die Auflagen im einzelnen:
- Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich sowie Taktik-, Technik- oder Konditionstraining im Bereich der Mannschaftssportarten,
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
- Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen,
- kontaktfreie Durchführung,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
- keine Nutzung von Umkleidekabinen,
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
- keine Zuschauer
Dies wird den Sportvereinen auch für die Nutzung vereinseigener Sportstätten so empfohlen. Bei allen Fragen rund um die Nutzung und die Auflagen hilft das Sachgebiet KiTa, Schule, Sport unter 09 06/78 91 40. (pm)