Das Bayerische Gesundheitsministerium hat diese Auflagen in der 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt. Sie gelten für alle Senioren- und Pflegeheime im Freistaat.
Festgelegt wurde auch, dass die negativen Ergebnisse im Falle der Nutzung von „POC-Antigen-Schnelltests“ höchstens 48 Stunden, im Falle von PCR-Tests höchstens drei Tage alt sein dürfen. „Die neuen Regeln dienen dem Gesundheitsschutz der Heimbewohner und der Mitarbeiter. Wir setzen sie konsequent ab dem kommenden Montag um“, erklärt gKU-Vorstandschef Jürgen Busse. (pm)