Grenzwete bei Freinstaubimmissionen werden nicht überschritten. Das Zementwerk und die Windrichtung haben aber Einfluss auf die Immissionsbelastung in Harburg.
Bei den Messungen wurden die Immissionen an Partikeln (Feinstaubkonzentration und Staubdeposition) sowie die jeweils darin enthaltenen Staubinhaltsstoffe ermittelt. Bei den Staubinhaltsstoffen wurden Stoffe ermittelt, für die gesetzlich vorgeschriebene Immissionsgrenzwerte bzw. Zielwerte einzuhalten sind, wie Arsen, Blei, Cadmium, Nickel etc.. Darüber hinaus wurden auch Stoffe bestimmt, die aufgrund von untersuchten Klinkerproben gegebenenfalls Rückschlüsse auf den Einfluss des Zement– und Kalkwerkes zulassen (Aluminium, Calcium, Chrom, Eisen, Magnesium, Mangan, Vanadium).
Keine Grenzwertüberschreitungen bei Immissionen
Die Untersuchungen erbrachten im Wesentlichen das Ergebnis, dass alle Grenz- und Zielwerte der einschlägigen Vorschriften deutlich unterschritten werden. Die zulässige Überschreitungshäufigkeit von 35 Tagen für Feinstaub wurde an allen Messpunkten ebenfalls deutlich unterschritten. Am Messpunkt mit der maximalen Überschreitungshäufigkeit wurden 14 Überschreitungen festgestellt. Ursache für die Überschreitungen war dem Bericht zufolge eine Inversionswetterlage im Januar und Februar 2017, die an zahlreichen Tagen in diesem Zeitraum an mehr als 80 % aller Feinstaub-Messstationen des LfU in Bayern zu Überschreitungen des Tagesgrenzwerts führte. Auch ein Vergleich der Feinstaub- und Staubdepositionswerte in Harburg mit den Messwerten der lufthygienischen Messstation in Augsburg zeigte keine Auffälligkeiten.
Einfluss des Zementwerks auf die Immissionsbelastung
Aus den Messergebnissen lässt sich nach Auffassung des LfU in der Zusammenschau zwar auf einen Einfluss durch den Betrieb des Zement- und Kalkwerks auf die Immissionsbelastung in Harburg schließen. Zu berücksichtigen sei dabei, dass sich die Stadt Harburg im Messzeitraum häufig in einer sog. „Lee-Situation“ zum Zement- und Kalkwerk befand, d. h. dass durch die vorherrschende südöstliche Windrichtung grundsätzlich diffuse Emissionen aus dem gesamten Werksgelände oder aus niedrig ableitenden Quellen Richtung Harburg verfrachtet werden konnten. Insgesamt allerdings könnten aufgrund der lufthygienischen Messergebnisse dieses Berichtes jedoch keine Rückschlüsse mehr auf die in 2015 festgestellten Staubablagerungen im Raum Harburg gezogen werden.
Mit diesen lufthygienischen Messungen wurden nun die messtechnischen Möglichkeiten für eine Aufklärung der Vorkommnisse aus dem Herbst 2015 ausgeschöpft.
Landratsamt sieht keine Möglichkeit weiterer Maßnahmen
Das Landratsamt zieht aus dem Bericht des LfU den Schluss, dass eine eindeutige Ursache, die das Amt gegebenenfalls zu weiteren behördlichen Maßnahmen ermächtigen würden, damit nicht ermittelt werden konnte.