Doanuwörth - Am Montag hat der Donauwörther Stadtrat eine Änderung der städtischen Grünanlagen-Satzung beschlossen. Das Ziel ist es dabei, auftretenden Belästigungen durch Alkohol konsumierende
Am Montag hat der Donauwörther Stadtrat eine Änderung der städtischen Grünanlagen-Satzung beschlossen. Das Ziel ist es dabei, auftretenden Belästigungen durch Alkohol konsumierende Parkbesucher auf einer deutlichen Grundlage entgegentreten zu können, ohne jedoch ein generelles Alkoholverbot einzuführen. In § 3 Abs. 3, der mit den Worten „In den Grünanlagen ist den Benützern insbesondere untersagt:“ beginnt, wird nach dem Buchstaben h) folgender Passus ergänzt: „i) der Alkoholgenuss, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden“.
In einer vorangehenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im März 2017 wurden, wie berichtet, problematische Situationen, unter anderem in der Promenade, ausführlich dargestellt. Nach intensiver Beratung wurde durch den Ausschuss damals bereits eine deutlich verstärkte Überwachung der Promenade durch den kommunaler Ordnungsdienst beschlossen. Seit dem 13. März 2017 wird die Promenade und das direkte Umfeld flexibel in 20 Stunden/Woche bestreift. (pm)