Neben den Allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag und Dienstag 13:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr) hat das Bürgerbüro in der Neuen Kanzlei in Donauwörth zusätzlich mittwochs (13 bis 16 Uhr), am Donnerstag, 07.02.2019, von 18 bis 20 Uhr und auch am Samstag, 10.02.2019, von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Zudem besteht in Fällen von Krankheit und körperlichen Behinderungen die Möglichkeit mittels eines Eintragungsscheins eine Dritte Person mit einer Vollmacht auszustatten, um für den betreffenden Wahlberechtigten unterschreiben zu dürfen.
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Donauwörth eingetragen sind oder einen Eintragungsschein, ausgestellt durch die bayerische Hauptwohnsitzgemeinde, besitzen. Zur Eintragung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Die Bekanntmachungen, der Text des Volksbegehrens und weitere Informationen liegen im Bürgerbüro aus. Auskunft erteilt das Bürgerbüro unter 0906 789-324 bzw. wahlen@donauwoerth.de. Weitere Infos unter: https://www.wahlen.bayern.de/vb-ve/ (pm)