Laut vorliegendem Antrag eines Konsortiums von mehreren privaten Betreibern aus der fränkischen Nachbarschaft sind zuerst die technischen Voraussetzungen abzuklären. So bedarf es vor dem Eintritt in die weiteren Planungen der gemeindlichen Zustimmung, auf einer Länge von 1,4 Kilometer über öffentlichen Grund der Nordrieser Kommune, die Stromleitung zum nächsten geeigneten Anschlusspunkt zu verlegen. Diesem Ansinnen konnte nach ausgiebiger Beratung stattgegeben werden. Bürgermeister Martin Weiß hob die abgelegene Lage in einem sichtgeschützten Bereich hervor.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sollte als weiterer Themenblock diesen Sitzungsabend prägen: Inwieweit sind die Gemeindebewohner verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schmutz und Schnee befreien? Ab welcher Uhrzeit müssen Bürger der Räum- und Streupflicht nachkommen? Diese und weitere Fragen beschäftigten den Gemeinderat. Nachdem vor etlichen Jahren auf einen entsprechenden Verordnungserlaß verzichtet worden ist, besteht die einhellige Meinung, dass mit dem Neu-Erlaß dieser „Verordnung zur Reinhaltung von öffentlichen Straßen und Sicherung von Gehwegen im Winter“ eine Orientierung für die Bürger und Rechtsicherheit für die Gemeinde geschaffen werde, um im Bedarfsfalle handlungsfähig zu sein.
Ebenso beschäftigt seit geraumer Zeit das zunehmende Dauerparken bzw. Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund und insbesondere die andauernde Behinderung von Fußgängern die Gemeinde Auhausen. Aber auch die tendenziell ansteigende Lärmbelästigung durch Garten- und Heimarbeiten zu Unzeiten, sowie unverhältnismäßiges Hundegebell ist zur Sprache gekommen. Dabei zeichnete sich eine Meinungsmehrheit ab, seitens der Gemeinde einstweilen die vorgebrachten Beschwerden im „Einzelfall“ anzusprechen. Sofern weiterhin keine Verbesserung zu vernehmen sein sollte, müssen jedoch weitergehende Maßnahme unter Einbeziehung der jeweiligen Behörden auf den Weg gebracht werden.
ISEK vor Abschluß
Bürgermeister berichtet aus dem anlaufenden Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“, wonach vom Planungsbüro Heckelsmüller kürzlich zum „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (ISEK) die Vorstellung der gemeindlichen „Rahmenbedingungen und zu erläuternden Ablaufschritte“ aus den vorbereitenden Untersuchungen (VU) erfolgt ist.
Es beginne nun ein „dynamischer Prozess über die nächsten 10 – 15 Jahre“ und im nächsten Schritt werde ein Termin bei der Regierung von Schwaben anstehen. Hierbei habe die Gemeinde mit der Berichtsauswertung ihre „gemachten Hausaufgaben mit im Gepäck und dass Förderbedarf besteht, ist deutlich erkennbar“. Sogar im „Heimatbericht 2018“ der Bayerischen Staatsregierung ist die Gemeinde Auhausen als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsplan“ ausgewiesen.
Auch ist aus dem Gremium an die „Ausweisung des Sanierungsgebietes mit noch anstehendem gemeindlichem Satzungsbeschluss“ erinnert worden.(pm)