„Wir setzen das seit dem 12. November wegen der Covid19-Pandemie geltende Besuchsverbot vom 24. bis zum 26. Dezember aus, weil wir an diesen wichtigen christlichen Festtagen den Patientinnen und Patienten eine Freude machen möchten“, erklärt der gKU-Vorstandsvorsitzende Jürgen Busse. An den drei Weihnachtstagen sind Besuche zwischen 14:00 und 17:00 Uhr möglich. Jeder Patient darf pro Tag eine ihm nahestehende Person empfangen.
Es gilt die 2-G-PlusRegel: In die Krankenhäuser darf eintreten, wer dreifach geimpft ist. Für doppelt Geimpfte sowie für Genesene gilt zusätzlich die Pflicht zur Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In den Häusern bestehen weiter die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske. Busse: „Oberstes Gebot bleibt der Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern.“(pm)