Zum 3. April 2022 sind die gesetzlichen 2G- und 3G-Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in Einrichtungen ausgelaufen. Entsprechend ist von Besucherinnen und Besuchern der Verwaltungsgebäude der Stadt Nördlingen kein Nachweis „Genesen/Geimpft/Getestet“ mehr zu erbringen.
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske für Besucherinnen und Besucher bleibt im Wege des Hausrechtes zunächst bis 30. April 2022 bestehen. Dies gilt für die Verwaltungsgebäude ebenso wie für die Stadtbibliothek, die Sportstätten, das Hallenbad, die Museen und für die Türmerebene auf dem Daniel. Um die Einhaltung weiterer Schutz- und Hygienemaßnahmen (z. B. Wahrung des Mindestabstandes, Desinfektion etc.) wird gebeten.
Auch für den Sitzungsbetrieb des Stadtrates und seiner Ausschüsse fällt die 3G-Zugangsbeschränkung weg. Es besteht hier die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken bis zum Platz. (pm)