Die Sprengstoffverordnung sieht vor, dass Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen oder auch besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern gezündet werden dürfen. „Ein durch Feuerwerkskörper verursachter Brand in der Altstadt kann sich angesichts der hiesigen Baustruktur schnell zum Flächenbrand ausweiten,“ mahnt Oberbürgermeister David Wittner. Er appelliert daher, nur dort zu böllern, wo man weit genug von Fachwerk- oder Holzhäusern entfernt sei. (pm)