Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Finanzmittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro für das „Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII“ vorgesehen. Für ausgewählte Denkmalschutz-Maßnahmen fördert der Bund den Substanzerhalt sowie die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler sowie historischer Orgeln.
Bundestagsabgeordneter Ulrich Lange: „Auch wenn das Budget des Denkmalschutz-Sonderprogramms im Vergleich zu den Vorjahren zum dritten Mal reduziert wurde, leistet der Bund mit den geförderten Maß nahmen immer noch einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft. Die Bundesmittel haben den zusätzlichen günstigen Effekt, dass mittelbar auch kleine und mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe, die im Bereich Denkmalschutz tätig sind, von der Förderung profitieren.“
Antragsteller können juristische und natürliche Personen sein. Die Antragstellung erfolgt über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
unter www.blfd.bayern.de. Hier sind auch weitere Informationen, die Einreichungsfrist sowie die aktuellen Antragsformulare erhältlich. Bis
zum 19. April 2024 müssen Anträge samt Stellungnahme von der Landesdenkmalbehörde an die zuständige Bundesbeauftragte weitergeleitet werden. (pm)