Ab dem 1. Januar 2025 trat die neue Getrenntsammlungspflicht für Textilien in Kraft. Ziel der EU-Rahmenrichtlinie ist es, dass künftig mehr Textilien für ein stoffliches Recycling getrennt gesammelt werden. Allerdings fehlen derzeit bundesweit die notwendigen Infrastrukturen und Sortierkapazitäten, um stark verschlissene oder verschmutzte Kleidung sinnvoll zu verwerten. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass tragbare Ware verschmutzt und dadurch nicht mehr verwertet werden kann.
Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben AWV hat bereits seit 2013 ein gut etabliertes System zur Alttextilsammlung, das die Bürger über Einwurfcontainer an den über 300 Containerstationen sowie durch die Abgabemöglichkeiten an den Recyclinghöfen nutzen können. Dadurch lassen sich bereits heute über 90 Prozent der Alttextilien einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuführen.
Was darf in einen Altkleidercontainer
Zu den Textilien, die im Rahmen der Alttextilsammlung abgegeben werden können, zählen saubere, tragbare Kleidung, Heimtextilien wie Bettwäsche, Gardinen und Tischdecken sowie paarweise gebündelte Schuhe verpackt in Plastiksäcken.
Wann dürfen Textilien weiterhin in den Restmüll?
Polstermöbel, Teppiche und Matratzen zählen nicht zu den Textilien und dürfen daher nicht über die Altkleidersammlung entsorgt werden. Ebenso dürfen stark verschmutzte, nasse oder feuchte Textilien sowie solche, die durch Schadstoffe kontaminiert sind, nicht in den Altkleidercontainer gegeben werden. Diese müssen separat entsorgt werden, um eine Verunreinigung der Wertstoffe zu vermeiden.
Tipp:
Wer etwas für die Umwelt tun möchte, sollte beim Kleidungskauf auf Nachhaltigkeit achten. Also nicht jedem kurzfristigen Trend folgen und Kleidung nicht nur eine Saison tragen, sondern auf Qualität und Haltbarkeit achten. (dra)