Symbolbild. Bild: pixabay
In der Sitzung des Gemeinderats Mertingen wurde die Frage diskutiert, ob durch die Dienstwagenpauschale von Alt-Bürgermeister Albert Lohner ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Die endgültige Antwort auf diese Frage, wurde dabei auf den nichtöffentlichen Teil verschoben.

Ist der Gemeinde Mertingen durch die gewährte Dienstwagenpauschale für Amtszeit Alt-Bürgermeister Albert Lohner ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, der in keinem Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern steht? Mit dieser Frage mussten sich am gestrigen Dienstagabend die Mitglieder des Mertinger Gemeinderats beschäftigen. Unterstützung gerade in Hinblick auf die juristische Einschätzung des Falls, erhielten sie dabei von Rechtsanwalt Stephan Kiening. Bürgermeister Veit Meggle sorgte dabei für eine erste Einordnung der Entwicklungen seit dem Jahr 1998. Damals beschloss der Gemeinderat eine Dienstwagenpauschale von 900 DM - enthalten waren u. a. Parkkosten, Tagesgelder und Spritgeld. Durch die Währungsreform zu Beginn der 2000er ergab sich darauf ein Betrag von umgerechnet 460 Euro. Erst im Jahr 2014 wurde dieser Betrag auf 550 Euro erhöht. In der Zwischenzeit wurde von der Gemeinde Mertingen ein Dienstwagen angeschafft, der zwar auf die Gemeinde zugelassen war, aber den Bürgermeister als eingetragenen wirtschaftlichen Halter fuhr.

Generalstaatsanwaltschaft kann 2018 keine Schuld feststellen 

Im Jahr 2017 wurde diese Regelung umgestellt. Die Gemeinde war ab diesem Zeitpunkt wirtschaftlicher Halter. Durch diese Umstellung ergaben sich Mehrkosten von rund 150 Euro für die Gemeinde. Als 2018 Mitglieder des Gemeinderats, der ehemalige Bürgermeister Albert Lohner und auch Landrat Stefan Rößle wegen Betrug oder Beihilfe zum Betrug angezeigt wurden, ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft und konnte damals keinen Betrugsvorsatz feststellen. Die Überprüfung durch die Überörtliche Rechnungsprüfung ergab ebenfalls keinen Grund zur Beanstandung und auch eine erste Anfrage bei der Versicherung verlief im Sand - die Begründung damals: Es liegt aus Sicht der Versicherung keine schuldhafte Dienstpflichtverletzung vor. 

Angeblicher Vermögensschaden wird nicht bei Versicherung beanstandet

Durch den Antrag von Gemeinderat Wolfgang Kurka, wurde dieser Fall jetzt neu aufgerollt. In diesem Zusammenhang machte Rechtsanwalt Kiening allen anwesenden Ratsmitgliedern schnell deutlich, dass aus seiner Sicht der behauptete Schaden für die Gemeinde nicht entstanden sei und das keine Versicherung diesen angeblichen Schaden ausgleichen werde. Eine folgende Abstimmung ergab mit deutlicher Mehrheit, dass kein Vermögensschaden entstanden ist, der bei der Kassenversicherung beanstandet wird.