Sicherheit im Straßenverkehr ist für ADFC Donau-Ries dringend nötig - für alle Verkehrsteilnehmer. Jetzt sind sie enttäuscht von der Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Bild: F. Salamena
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat entscheiden: Das Volksbegehren "Radgesetz" wird nicht zugelassen. Der ADFC Donau-Ries zeigt sich enttäuscht und bedauert diese Entscheidung.

"100.000 Menschen hatten für dieses Volksbegehren unterschrieben. Viermal so viel wie benötigt", erklärt Steffen Reddel, 1. Vorsitzender des ADFC Donau-Ries. Das zeige, dass den Menschen die Themen Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr wichtige Anliegen seien. Gemeinsam mit der SPD, der ÖDP und den Grünen hatten sie sich für eine stärkere Förderung des Radverkehrs eingesetzt.

Nun müsse die Regierung zeigen, dass es ihr ernst ist mit der Mobilitätswende. Das Radgesetz der CSU/FW-Koalition gehe zwar nicht so weit wie der Vorschlag des Volksbegehren. Letztlich, so Reddel abschließend, sei es für die Menschen aber egal, von wem die Regelungen kommen. Hauptsache, es werde schnell, konsequent und sinnvoll gehandelt. Demnach sei jetzt die Regierung in der Pflicht. (pm)