Verbraucherinformation

AWV: Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten gilt auch für Einzelhandel

Elektroaltgeräte können auch an den Recyclinghöfen des AWV abgegeben werden. Bild: AWV Nordschwaben
Seit Juli 2022 muss nun auch der Einzelhandel alte Elektrogeräte zurücknehmen. Dies soll die Entsorgung für Bürger*innen erleichtern und die Sammelmengen steigern. Aktuell scheint der Recyclinghof für die meisten Verbraucher*innen jedoch weiterhin die erste Wahl zu sein.

Auch Super- und Drogeriemärkte und Discounter müssen nun alte Elektrogeräte zurücknehmen. Aktuell scheint sich jedoch ein anderer Trend abzuzeichnen. Wegen fehlender Aufklärung und mangelnder Motivation zum Recyceln bleibt der Recyclinghof für die meisten Verbraucher*innen auch weiterhin die erste Wahl.

Bereits seit letztem Jahr sind Vertreiber für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen. Die Vertreiber müssen beim Verkauf eines neuen Elektrogerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich zurücknehmen. Außerdem müssen Vertreiber auf Verlangen des Endnutzers Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25 cm wie z.B. Handys, Toaster, Rasierapparate und andere Elektroaltgeräte unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahme darf hierbei nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Die Rücknahmepflicht gilt auch bei einem Kauf im Internet. Der Vertreiber hat den Käufer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe und der unentgeltlichen Abholung des Altgerätes zu informieren. Des Weiteren muss laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz ElektroG) der Vertreiber den Kunden befragen, ob bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben werden möchte.

Landratsamt prüft Umsetzung der Rücknahmepflicht im Landkreis

Anlässlich der Änderung hat das Landratsamt Dillingen den Lebensmitteleinzelhandel sowie den Elektrofachhandel und die Baumärkte hinsichtlich der umzusetzenden Informationspflicht gegenüber den privaten Haushalten (durch im Sichtbereich des Kunden platzierte Bild- oder Schrifttafeln) sowie zur Rücknahmepflicht stichprobenartig überprüft. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Informations- bzw. Rücknahmepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen und bei Bekanntwerden von entsprechenden Zuwiderhandlungen eine Ahnung mit Geldbuße durch das Landratsamt Dillingen erfolgt.

Recycling von Elektrogeräten

Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall über den Restmüll entsorgt werden oder im Rahmen einer Straßensammlung bereitgestellt werden. Sie müssen getrennt entsorgt werden, weil sie anderenfalls möglicherweise umwelt- und/ oder gesundheitsschädigend wirken können. Außerdem herrscht bei Geräten mit festverbauten Akkus ein hohes Brandrisiko. Zugleich können durch eine fachgerechte Entsorgung Wertstoffe, die in den Geräten enthalten sind, zurückgewonnen werden. Dazu gehören Wertstoffe wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber und Zink. Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % verwertbar.

Entsorgung über die Recyclinghöfe des AWV

Weiterhin können Elektrogeräte auch beim Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Die am Recyclinghof zurückgegebenen Elektroaltgeräte werden in unterschiedlichen Sammelgruppen sortiert. Dadurch kann beim Recyclingprozess besser auf die Anforderungen der unterschiedlichen Geräte eingegangen werden. So werden beispielsweise große und kleine Altgeräte sowie batteriehaltige Geräte getrennt gesammelt, damit die Altgeräte sowie mögliche enthaltene Batterien nicht beschädigt werden. Wärmeüberträger wie beispielsweise Kühlgeräte werden aufgrund der in ihnen noch häufig enthaltenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) ebenfalls gesondert gesammelt und behandelt. Die Abgabe kann während der Öffnungszeiten erfolgen. Elektro- und Elektronikschrott wird auf allen Recyclinghöfen des AWV kostenlos angenommen. Der AWV sorgt anschließend für eine fachgerechte Verwertung. (pm)