Mobilfunk

Netzverbesserung in Gemeinde Auhausen

Der Funkmast in Auhausen trägt seit 2004 zur verbesserten Netzversorgung dabei. Nach Vorstellung der Gemeinde Auhausen ist nun ein Erkundungsverfahren für Dornstadt anzustreben. Bild: Robert Kaußler
Der Gemeinderat der Nordrieser Gemeinde Auhausen befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Thema, das eine gewisse Brisanz in sich bergen dürfte: Mobilfunk-Netzverbesserung im Gemeindegebiet.

Bürgermeister Martin Weiß begrüßte den geschäftsleitenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen, Herrn Schwab, zu einer ersten rechtlichen Sondierung.

Die Netzversorgung im Gemeindeteil Auhausen gilt als sichergestellt, war aber vor knapp 20 Jahren ein großes Politikum in der Gemeinde. Nachdem aus dem Gemeindeteil Dornstadt um die existierende Versorgungslücke bekannt ist und in „unserer Kommunikationsgesellschaft die Funk- und Breitbandversorgung ein wesentliches Argument für die nachrückende Generation darstelle“, muss über eine „ausreichende Versorgung zumindest nachgedacht und zugleich frühere Fehler vermieden werden“. Hierzu waren die Gremiumsmitglieder aus dem zweitgrößten Ortsteil der Gemeinde im Vorfeld aufgerufen, in Klausur zu gehen. 2. Bürgermeisterin Karin Reulein gab nunmehr an, dass der Bedarf außer Frage stehe, jedoch die Anforderungen zu Standort und Strahlung vorher auszuloten seien.

Schwab betonte ausdrücklich, „von Anfang an die Bürger aktiv zu beteiligen“. Insbesondere die Situation, wonach die Gemeinde Auhausen als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ im Landesentwicklungsplan bzw. im Heimatplan 2018 des Freistaates Bayern eingestuft ist, bringe in einem eventuellen Förderverfahren nennenswerte Vorteile.

Bei einer festzustellenden Erfordernis durch das Kommunalgremium wäre als erster Schritt, das Interesse beim Mobilfunkzentrum Bayern in Regensburg zu bekunden, so dass eine Markterkundung auf den Weg gebracht werden könne. Hierbei handelt es sich um eine förmliche Kontaktaufnahme mit den Mobilfunkanbietern, welche den eigenwirtschaftlichen Ausbau prüfen würden. Alternativ wäre die Gemeinde gefordert, als Errichter und Betreiber eines Sendemasten aufzutreten.

In jedem Fall ist eine Strahlenschutzdebatte separat zu betrachten und vom Start weg ist auf eine objektive Auseinandersetzung mit diesem Thema zu achten. Empfehlenswerterweise sind kommunale Gelder in die Hand zu nehmen und ein neutrales Gutachten eines unabhängigen Umwelt-Instituts zu beauftragen.

Im Ergebnis war sich der Gemeinderat einig, einstweilen das Markterkundungsverfahren einzuleiten.

Beitritt zum Landschaftspflegeverband Donau-Ries?

In dieser Sitzung hatte auch der Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V. (LpfV), vertreten durch Frau Kühnert, die Gelegenheit, den noch jungen Verband mit seiner Struktur bzw. den satzungsmäßigen Aufgaben vorzustellen. Für eine nachfolgende Sitzung stehe hierzu dann eine Diskussion um eine Mitgliedschaft der Gemeinde Auhausen mit ihrem ausgedehnten FFH-Gebiet und den Biotop-Flächen an. Der LPfV unterstützt seine Mitgliedsgemeinden u.a. bei der Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen, bei Förderanträgen sowie bei unumgänglichen Bibermaßnahmen.

Im Rahmen einer vorliegenden Bauanfrage im sog. Außenbereich von Dornstadt besteht für die Gemeinde Handlungsbedarf, für diese Fläche mittels einer Einbezugssatzung Baurecht zu schaffen. Aufgrund der zwischenzeitlich eingeholten fachbehördlichen Stellungnahmen und Hinweise sowie der Erörterung der Abwägungsvorschläge konnte die Satzung „Hirschbrunner Straße“ nach Baugesetzbuch beschlossen werden.

Bürgermeister Weiß berichtete von der vorliegenden gemeindlichen Jahresrechnung mit dem Rechnungsergebnis 2019: Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 1.862.482,17 Euro sowie eine Zuführung zum Vermögenshaushalt (VMHH) in Höhe von 431.582,89 Euro. Die Einnahmen und Ausgaben im VMHH sind bei anteiliger Überschussübertragung mit 1.032.323,28 Euro beziffert. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Moritz Bleisteiner, wusste von einer fehlerfreien und ordnungsgemäßen Buchführung zu berichten, so dass der Gemeinderat beschlussmäßig das Rechnungsergebnis feststellen und die Entlastung erteilen konnte. (pm)