Zwei Architekturbüros haben das Wohnquartier geplant. Bild: Morpho-Logic
In der Sitzung des Ferienausschusses der Stadt Donauwörth am 20. April war es soweit: Der Bebauungsplan „Alfred-Delp-Quartier, 1. Bauabschnitt“ wurde für die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Es kann nun also mit der Entwicklung des Bebauungsplans für das innovative Wohngebiet auf dem Schellenberg begonnen werden.

Bürgerinnen und Bürger können den Bebauungsplan während der Auslegungsfrist einsehen und Stellungnahmen abgeben. Hierfür liegt der Entwurf des Bebauungsplans – bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen (Teil A), dem Umweltbericht mit der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung (Teil B) und dem Immissionsschutzgutachten – in der Zeit vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 26. Juni 2020 im Stadtbauamt Donauwörth, Rathausgasse 1, 1.Stock, Zimmer 112, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Infektionsgefahren oder für einen barrierefreien Zugang bittet das Bauamt darum, sich vorher unter Telefon 09 06 / 78 96 15 bzw. 09 06 / 78 96 16 anzumelden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der damit verbundenen Infektionsgefahr wird der Auslegungszeitraum um zwei Wochen verlängert.

Während dieser verlängerten Auslegungsfrist vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 26. Juni 2020 können Stellungnahmen eingereicht werden. Bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan können nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen berücksichtigt werden.

Die Einsicht des Bebauungsplan-Entwurfes und die Abgabe von Stellungnahmen ist auch online möglich: Die Bebauungsplanunterlagen können ab dem 18. Mai, also ab Beginn der Auslegungsfrist, auf der Homepage der Stadt Donauwörth heruntergeladen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, online eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Der Link dafür: https://www.b-plan-services.de/b-server/Donauw%C3%B6rth/karte. Zusätzlich besteht mit Beginn der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich unter www.donauwoerth.de („Leben in Donauwörth“ à „Bauen und Wohnen“ à „Bauleitplanung“) hinsichtlich des Bebauungsplanentwurfs zu informieren.

Die Auslegung des Bebauungsplanes für den 1. Bauabschnitt ist ein ganz wesentlicher Schritt auf dem Weg zum neuen Alfred-Delp-Quartier auf dem Schellenberg. Seit der militärischen Nutzungsaufgabe der ehemaligen Alfred-Delp-Kaserne im Jahr 2013, wurde in den Jahren 2012 bis 2015 in Verbindung mit den vorbereitenden Untersuchungen deutlich, dass dem Gelände der ehemaligen Kaserne eine hohe Bedeutung für die weitere strukturelle und städtebauliche Entwicklung Donauwörths zukommen wird. Daher hat die Stadt Donauwörth im Jahr 2017 einen Realisierungswettbewerb für die Entwicklung des neuen Wohnstandortes ausgelobt. Als Sieger des Realisierungswettbewerbs gingen die Büros Morpho-Logic, München mit Lex-Kerfers_Landschaftsarchitekten, Bockhorn, hervor. Der im Jahr 2019 erarbeitete städtebauliche Entwurf dient nun als Grundlage für die Bauleitplanung.