Die sogenannte 3G- (geimpft, genesen, getestet) Regel gilt auch für die Einrichtungen der Stadt Nördlingen (Museen, Turm Daniel, Bibliothek, VHS-Sportstätten) sowie die Veranstaltungen der Stadt. Die Besucher der Einrichtungen oder Veranstaltungen werden gebeten, gültige Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorzulegen.
Die Stadt weist darauf hin, dass die 3G-Pflicht nicht für Behördenbesuche gilt. In den Behördengebäuden gilt jedoch nach wie vor eine Maskenpflicht, wobei eine medizinische Gesichtsmaske ausreicht.
Regeln für den Wochenmarktbesuch
Grundsätzlich sollen die Besucherinnen und Besucher der Nördlinger Wochenmärkte den Mindestabstand von 1,5 Metern selbstständig einhalten. Es wird empfohlen auf der Marktfläche eine Maske zu tragen. Die Stadt appelliert hier an die Eigenverantwortung und bittet um Einhaltung dieser Abstandsregel. Im Rahmen des Hygienekonzeptes wurde die Marktfläche deutlich erweitert, um eine Entzerrung zu erreichen. Aus diesem Grund ist es aktuell nicht möglich innerhalb des Marktbereiches Wahlinformationsstände oder andere Infostände aufzubauen. (pm)