Anträge können ausschließlich telefonisch unter 089 / 55873333 gestellt werden und werden im Windhundverfahren vergeben! Antragsteller*innen können wieder Landwirtinnen und Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger*innen, Hegegemeinschaften und Jägervereine sein. Personen, die bereits bei den letzten Aktionen eine Förderung erhalten haben, können keine weitere Förderung beantragen.
Die Kitzretter dürfen erst nach Bewilligung des Antrages durch das Generalsekretariat gekauft werden. Eine Förderung bereits gekaufter Kitzretter ist ausgeschlossen.
Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent des Kaufpreises, maximal 100,35 Euro inkl. MwSt. je Kitzretterpaket. Es können maximal fünf Kitzretterpakete je Antragsteller gefördert werden. Mit Unterzeichnung des Antrags und Erhalt der Förderung verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, über die Erfahrungen mit den Geräten im Rahmen eines Forschungsprojektes (z.B. dem aktuellen Projekt der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft) Auskunft zu geben.
Was ist ein Kitzretter?
Kitzretter sind optisch-akustische Geräte, die in unregelmäßigen zeitlichen Abständen Warntöne aussenden und dabei ein Lichtsignal ausstrahlen. Damit sollen Rehkitze und anderes Jungwild aus Feldern vertrieben werden, bevor diese gemährt werden. (pm)