Ein 55-jähriger Landwirt aus Birkhausen steht seit mehreren Wochen vor dem Landgericht Augsburg, weil seine Frau am 20. September in der Nähe einer Güllegrube auf dem landwirtschaftlichen Anwesen tot aufgefunden wurde. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet Mord.
Am neunten Verhandlungstag wurde ein 48-jähriger Mann aus dem Ries befragt, der von der Kriminalpolizei Dillingen am 21. September 2018 beauftragt wurde, die Güllegruben und das Güllefass mit einem Kanalreiniger zu säubern. Ziel der Reinigung war es, einen Schuh der Toten zu finden, welcher verschwunden war und erst Wochen nach dem Vorfall im besagten Güllefass entdeckt wurde. Der Zeuge schilderte den Ablauf der Reinigung und erklärte, dass zu diesem Zeitpunkt kein Schuh zu sehen war.
Wie kam der Schuh in das Güllefass?
Das Güllefass wurde von einem Nachbar des Angeklagten auf ein Feld gefahren und dort entleert und mit Wasser ausgespritzt. Anschließend suchten der Zeuge, der Nachbar und ein Kripo-Beamter mit einer Taschenlampe das Innere und den sogenannten Schwanenhals (Rohr und Verteiler am Güllefass) ab. Sie fanden lediglich Steine und Dreckreste, aber keinen Schuh.
Nachdem die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser dem Zeugen ein Foto zeigte, auf dem der Schuh im Güllefass, eingeklemmt im Schieber, zu sehen war, konnte er sich dies nicht erklären und verdeutlichte nochmals, dass am 21. September dort noch kein Schuh gewesen sei.
Der zweite Zeuge, ein 62-jähriger Nachbar des Angeklagten, der sich mit diesem das Güllefass teilt, wurde ebenfalls wegen der Suche nach dem Schuh in den Zeugenstand gerufen. Auch er war bei der Reinigung des Güllefass vor Ort und bestätigte, dass kein Schuh gefunden wurde.
Da der Schuh erst ein paar Wochen nach dem Vorfall gefunden wurde, bleibt die Frage stehen, wie er dort hin kam. Die Verteidiger des Angeklagten erkundigten sich bei den beiden Zeugen, ob die Möglichkeit bestünde, dass der Schuh zunächst im Schwanenhals hängen geblieben und erst danach in Richtung Schieber gefallen sein könnte. Dies wäre prinzipiell denkbar, jedoch ist es verwunderlich, dass der Schuh im Schieber eingeklemmt war, da sich dieser nur beim Einsatz öffnet und hierfür eine Hydraulik von einem Schlepper benötigt wird. Jedoch zwischen dem 21. September und dem Fundtag nicht benutzt wurde.
Während der Befragung war die Richterin verblüfft, dass der Zeuge glaubte, erst am 21. September abends vom Tod der Landwirtin erfahren zu haben. Schließlich war er bereits am Todestag kurz auf dem Anwesen, um einen Wagen zurückzubringen, und sah dort die Autos von der Polizei und der Notfallseelsorge. Laut Aussage machte der Zeuge sich hierbei zwar Gedanken, wollte aber nicht nachfragen, was denn passiert sei. Ebenso am Tag, als er bei der Suche nach dem Schuh half.
Als letztes wurde die Fahrerin des Notarztwagens in den Zeugenstand gerufen. Die junge Dame konnte zu den Begebenheiten des Vorfalls jedoch keine neuen Erkenntnisse bringen, da sie nur noch den Sanitätern beim Verräumen der Materialien behilflich sein konnte.
Der Prozess wird am Mittwoch, 4. Dezember, weiter geführt.