Bei der Erschließung neuer Baugebiete muss oft auch Bodendenkmäler untersucht werden. Damit das in Zukunft schneller und auch kostengünstiger geht, überlegt der Landkreis einen Kreisarchäologen einzustellen. Bild: pixabay
Gut ein Dutzend Zuhörer*innen verfolgten die Sitzung des Oettinger Stadtrates. Ihr Interesse galt den Baugebieten „Kelterfeld Nord II“ und „Steigfeld Nord“ im Stadtteil Lehmingen.

Landschaftsplanerin Beate Herz vom Planungsbüro Joost Godts stellte die beiden Entwürfe vor. Im „Kelterfeld Nord II“ wird es nun doch eine Ringstrasse geben. Erlaubt werden sollen auch „nicht-störende Gewerbe-Betriebe“. Gebaut werden darf 2-geschossig, bzw. dort, wo es die aufgrund des tieferen Bodens möglich ist, auch 3-geschossig, wobei es sich bei dem dritten Geschoss um das Dachgeschoss handelt.

Keine Tiny Houses

Schottergärten könne man nicht komplett verbieten, so Herz. Pro Wohneinheit müssen zwei Stellplätze nachgewiesen werden, wobei der Fünf-Meter-Abstand zwischen Garage und Straße nicht als Stellplatz zählt. Von Tiny-Houses rate man ab, so Herz. Denn jedes Haus benötige eigenene Versorgungsanschlüsse. Zudem seien Gebäude unter 75 Kubikmetern nicht genehmigungspflichtig. Sie zeigte einige Bilder von nicht immer gelungenen Containerumbauten.

Die Randbegrünung wurde den Grundstücken zugeschlagen. Das bedeutet, dass sich beide Grundstückseigentümer um Erhalt und Pflege kümmern werden, erklärte Bürgermeister Thomas Heydecker.

Beschlossen wurde auch, sich mit dem Straßenbauamt in Verbindung zu setzen. Es soll abgeklärt werden, inwiefern eine zweite bwz. eine Baustellenzufahrt möglich ist, vor allem um die Anwohner zu entlasten.

Wendeplatte kostet einen Bauplatz

Im Lehmingen sind die Bauplätze mit 750 Quadratmetern deutlich größer als in Oettingen mit 550 Quadratmetern. Allerdings fällt bei der jetzt beschlossenen Variante für das „Steigfeld Nord“ durch die Wendeplatte ein Platz weg. Auch wenn es keine Stichstraße gebe, sei eine Erweiterung des Baugebietes noch möglich, erklärte Herz. Jedoch müsse man das angrenzende Landschafsschutzgebiet berücksichtigen.

Zwei Vollgeschosse sind verpflichtend. Gestattet sind Sattel- und Walmdächer, da diese selbstverständlich zum Ortsbild passen müssen, so die Landschaftsplanerin. Auch in Lehmingen müssen zwei Stellplätze zur Verfügung stehen, was für Diskussionen im Gremium sorgte. Bernhard Raab (SLO) sprach sich erneut, wie auch schon beim Kelterfeld, für die Reduzierung auf 1,5 Stellplätze aus. Robin Bhattacharyya plädierte auf zwei Stellplätze. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte einstimmig.