Die Gemeinde Asbach-Bäumenheim will die Mertinger Straße verlegen und damit der Firma GEDA entgegen kommen, die erweitern möchte. Dagegen gibt es Widerstand, ein Bürgerbegehren hat sich gebildet und die Unterschriften eingereicht. Nun liegt es an der Verwaltung der Gemeinde, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen.
Asbach-Bäumenheim - Der Bürgermeister der Gemeinde, Martin Paninka hatte gemeinsam mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde, Gert Guggemos, zu einem Pressegespräch geladen. Hier wollte er über den aktuellen Stand des Bürgerbegehrens informieren. Neben der Presse hatte er auch die Vertreter des Bürgerbegehrens eingeladen. Diese hatten eine Teilnahme jedoch abgesagt. So blieb es an den beiden genannten zu informieren. "Unser Ziel war es, heute mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen und die offenen Fragen zu klären. Das Ziel ist es, das Bürgerbegehren durch zu führen, um die Bürger zu beteiligen. Als Ziel favorisieren wir ebenfalls den 14. Oktober, gemeinsam mit der Landtagswahl. Dazu haben wir bereits einen Antrag gestellt um an diesem Tag zusätzlich das Bürgerbegehren durchführen zu lassen. Hierfür wurde uns die Genehmigung erteilt," so der Bürgermeister eingangs."Nach Eingang der Unterschriften hat sich die Verwaltung daran gemacht, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu klären," erklärte der Bürgermeister weiter. "Anschließend haben wir einen Rechtsanwalt beauftragt und die Rechtsaufsicht des Landratsamts eingeschaltet."
Zweifel an der Zulässigkeit
Rechtsanwalt Guggemos aus Augsburg wurde mit der Prüfung der Zulässigkeit betraut. "Wir gehen davon aus, dass die erforderliche Anzahl an Unterschriften erbracht worden ist und diese Anforderung erfüllt wurde," so der Anwalt. Allerdings haben er und auch die Rechtsaufsicht formelle und inhaltliche Bedenken. "Einerseits haben wir bei den formellen Anforderungen zu monieren, dass die Anschriften der Vertreter fehlen. Als Unterzeichner benannte man die Vertreter des Bürgerbegehrens als Bevollmächtigte. In diesem Fall ist nicht ganz klar, wer die Bevollmächtigten sind. Damit ist es formaljuristisch falsch." In seinen Augen ist die Bestellung der Vertreter nicht rechtskräftig. Aber auch bei den inhaltlichen Themen sieht der Augsburger Rechtsanwalt Unklarheiten. "Wenn ein Bürgerbegehren einen Bebauungsplan betrifft, dann muss dem Gremium - in diesem Fall dem Gemeinderat - ein Handlungsspielraum bleiben. Das ist bei dieser Fragestellung nicht gegeben." Martin Paninka hofft auf ein Gespräch mit den Vertretern des Bürgerbegehrens. "Wir wollen Rechtssicherheit und stellen uns dem Bürgerbegehren. Allerdings muss es rechtlich sauber und verbindlich sein. Stand jetzt können wir das Bürgerbegehren dem Gemeinderat nicht empfehlen," so der Rathauschef.
Am kommenden Dienstag befasst sich der Gemeinderat - wie vom Gesetzgeber gefordert - mit dem Bürgerbegehren. "Noch haben wir genügend Zeit, um das Bürgerbegehren gemeinsam auf den Weg zu bringen," so der Rathauschef. Dafür müsste aber die Fragestellung angepasst werden, das die Vertreter dürfen. Ansonsten hält sich Paninka auch ein Ratsbegehren offen. "Das Thema wurde bereits diskutiert," so Paninka.
Gegner sehen sich im Recht
Manfred Seel und seine Mitstreiter sehen die Sache allerdings anders. "Wir haben uns bei der Formulierung unserer Frage auch anwaltlich beraten lassen. Laut unserem Rechtsanwalt ist die Fragestellung korrekt." Bezüglich der Kritik an der Fragestellung sieht der Rechtsanwalt der Initiatoren des Bürgerbegehrens keine Bedenken. "Nach der neuen Rechtsprechung des BayVGH verstößt ein Bürgerbegehren, das auf eine Vorentscheidung zum Inhalt eines Bebauungsplans, d.h. zu dessen Festsetzung abzielt nicht von vornherein gegen das Abwägungsverbot, wenn nur Rahmenfestlegungen betroffen sind, die einen Planungsspielraum von substantiellem Gewicht belassen und genügend Alternativen zur Abwägung der konkreten Belange offen halten," so heißt es in dem Rechtsgutachten. In dem Rechtsgutachten bezieht sich der Rechtsanwalt auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, welche eine identische Fragestellung 2006 für zulässig erklärt hat. "Gerade im Hinblick auf diese eindeutige Entscheidung ist es nicht ersichtlich, welche Bedenken die Gemeinde haben könnte. Das Bürgerbegehren ist jedoch ohne eine wohlwollende Auslegung zweifelsfrei zulässig," so im Abschluss des Schreibens. Deshalb stellt Manfred Seel auch klar. "Wir werden an unserer Formulierung nichts ändern. Das würde uns als Schwäche ausgelegt werden."
Info
Am 26. September um 19:00 Uhr findet eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Schmutterhalle statt. Dort sollen auch die Gegner der Verlegung zu Wort kommen.