Bayernweit werden etwa 380.000 zuhause lebende pflegebedürftige Menschen von Angehörigen versorgt, weshalb es wichtig ist diese zu schützen. Die jeweiligen Hauptpflegepersonen von in Nördlingen lebenden pflegebedürftigen Personen können die kostenlosen FFP2-Masken ab Montag, 25. Januar 2021, im Bürgerbüro (Schneidt'sches Haus, Eisengasse 6) zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.
Für die Ausgabe der Masken gelten folgende Kriterien:
- Jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person.
Bedürftige, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beziehen, erhalten kostenlose FFP2-Masken per Post vom Landratsamt Donau-Ries zugesandt. Eine Abholung im Nördlinger Bürgerbüro ist nicht möglich. (pm)