3. Mai 2023, 13:27
Wasserrechtsverfahren 2023

Wasserversorgung nachhaltig sichern

Symbolbild. Bild: pixabay
Aktuell läuft das Wasserrechtsverfahren, welches die weitere Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung des WFW aus dem Mündungsgebiet des Lechs erlauben und regeln soll. Notwendig ist dieses Verfahren, da Grundwasser in Deutschland nicht eigentumsfähig ist.

Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum WFW betreibt seit 50 Jahren Brunnen im Mündungsgebiet des Lechs in die Donau sowie ein Wasserwerk in Genderkingen und transportiert das dort gewonnene und aufbereitete Wasser über eine Fernleitung zu seinen Abnehmern.

Diese Abnehmer sind 13 Landkreise, Städte und Gemeinden in der Europäischen Metropolregion Nürnberg.

Notwendig ist das Wasserrechtsverfahren, da Grundwasser in Deutschland nicht eigentumsfähig ist. Das heißt: Das Grundeigentum berechtigt nicht zu einer Wassernutzung. Jede nennenswerte Entnahme von Grundwasser bedarf einer behördlichen Genehmigung. Der WFW benötigt also ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser aus seinen Brunnen, obwohl er Eigentümer sämtlicher Grundstücke ist, auf denen diese Brunnen liegen.

Ein solches Wasserrecht wurde dem WFW am 15.05.1974 für eine Laufzeit von 50 Jahren bis zum 31.12.2023 erteilt. Da dieses Wasserrecht nun ausläuft, hat der WFW vor einem Jahr ein neues Wasserrecht für das Gebiet beantragt.

Zahlen, Daten, Fakten rund um den neuen Antrag

Um weiterhin nachhaltig und langfristig agieren zu können, strebt der WFW im aktuellen Verfahren die maximal mögliche Laufzeit des Wasserrechts für weitere 30 Jahre an. Dies bedeutet für alle Beteiligten Planbarkeit und Verlässlichkeit über einen längeren Zeitraum.

Das derzeit bestehende Wasserrecht erlaubt eine Fördermenge von bis zu 63 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Für das neue Wasserrecht wurde eine Jahresentnahmemenge von bis zu 52,5 Millionen Kubikmetern beantragt.

Die maximale Entnahme in den letzten Jahren lag bei rund 32 Millionen Kubikmetern. Dass die beantragte Höchstmenge die Entnahmen der Vergangenheit übersteigt, hängt mit den Prognosen für die nächsten 30 Jahre zusammen. Hier muss unter Vorgabe des vorhergesagten Klimawandels und des Bevölkerungswachstums vorgeplant werden.

Sicher dabei ist: Der WFW wird immer nur jeweils so viel entnehmen, wie aktuell von den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung benötigt wird.

Hintergrund: Klimawandel und Grundwasserstand

Der Klimawandel wird zukünftig nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Niederschläge verändern und damit auch die Grundwasserneubildung. Diese Entwicklungen können Einfluss auf die Verfügbarkeit von Grundwasser haben.

Im Unterschied zu den Wassergewinnungen vieler seiner Abnehmer stammt das vom WFW gewonnene Trinkwasser größtenteils aus dem Uferfiltrat der angrenzenden beiden großen Flüsse. Durch deren Stauhaltung werden die Grundwasserstände heute und auch zukünftig stabil auf gleichem Niveau gehalten.

Die in weiten Teilen Bayerns zu beobachtenden Rückgänge der Grundwasserstände treten in dem Gewinnungsgebiet des WFW nicht auf. Der WFW ist im Bereich seiner Brunnen praktisch nicht von den Veränderungen des Klimawandels betroffen und ist perspektivisch in der Lage, andernorts fehlende Wassermengen auszugleichen, falls nötig. (pm)