„Die Söder-Regierung harrt bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bayern deutlich zu lange im Planungsstadium aus“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Eva Lettenbauer. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, die umfassende Schutzpflichten gegenüber Frauen und Mädchen festschreibt, herrscht in Bayern weiterhin Handlungsbedarf zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. „Das Konzept für umfassenden Gewaltschutz und -prävention, das das CSU-Sozialministerium bis Ende 2018 vorlegen sollte, wird immer noch hinausgezögert. Es muss jetzt kommen!“
Mehr Geld und Personal für die jahrzehntelang unterfinanzierten Frauenhäuser und -notrufe und Fachberatungsstellen sowie der Interventionsstellen sind unabdingbar. „Die Bereitstellung von Geldern im Doppelhaushalt war lange überfällig. Bei der Vergabe der Mittel muss sichergestellt werden, dass Schutz für Frauen in ländlichen Regionen jetzt ausgebaut wird. Das darf selbstverständlich nicht zu Lasten der bestehenden Frauenhausplätze in den bayerischen Großstädten und Ballungsräume geschehen.“, so Eva Lettenbauer. „Das spezifische Hilfeangebot für Frauen mit Suchterkrankungen ist schon lange unzureichend, es ist erschreckend, dass sich hier keine Verbesserungen abzeichnen. Für psychisch- und suchtkranke Frauen in Bayern ist ein perfekt abgestimmtes System aus Schutz und Hilfe nötig.“
Die Landtags-Grünen fordern eine Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen. „Es ist ein eklatanter Mangel, dass noch immer an einer Aufgabenbeschreibung gearbeitet wird anstatt Präventionsarbeit umfassend umzusetzen.“ Erwachsene Frauen mit Behinderung und erwachsene pflegebedürftige Frauen in stationären Einrichtungen würden außerdem immer noch vernachlässigt. „Auch hier gilt die Schutzpflicht und zudem besonderer Handlungsbedarf, denn Studien zeigen, dass Gewalt in Pflegeheimen ein relevantes Problem darstellt“, so Eva Lettenbauer und kündigt eine Initiative zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) an. (pm)