Etaterhöhung

Lettenbauer erreicht mehr Geld für Feuerwehren

Eva Lettenbauer ist seit 2018 für die Grünen im bayerischen Landtag. Bild: Andreas Gregor
Die Landtagsabgeordnete Eva Lettenbauer hat bereits vor mehreren Monaten die Bedarfe der hiesigen Feuerwehren nach München getragen und sich im Landtag gemeinsam mit ihrer Fraktion für mehr Geld für Feuerwehren und für ihre Region eingesetzt. Die Abgeordnete informiert jetzt, dass nun mehr Geld direkt an die Feuerwehren fließen wird

Nachdem vor einigen Monaten bei den Haushaltsverhandlungen der Antrag von Lettenbauer und ihrer Fraktion noch abgelehnt wurde, ist jetzt erreicht: Die Ausgabenreste der Feuerschutzsteuer werden an die Feuerwehren weitergegeben statt wie bisher durch die Staatsregierung nur gesammelt. Eva Lettenbauer betont die steigende Belastung der Feuerwehren: „Durch die Auswirkungen der Klimakrise sind die Feuerwehren im Landkreis immer stärker gefordert. Die mehr als 7.000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner im Landkreis Donau-Ries warten schon lange auf mehr Unterstützung vom Freistaat.“

Nach jahrelangem Drängen der Grünen im Landtag erhöht die Staatsregierung den Etat der bayerischen Feuerwehr um 30%. Für die Feuerwehren und Kommunen sind das gute Neuigkeiten, denn diesen kommen mindestens 20 Millionen Euro Förderung zugute. Die Mittel stehen zum Bau von Feuerwehrhäusern und für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zur Verfügung. Weil sich die kommunalen Rettungskräfte zu einem großen Teil auf die Arbeit von Ehrenamtlichen stützen, lobt Eva Lettenbauer besonders deren Beitrag. Die Gelder aus der Förderung sollen nicht zuletzt die Strukturen auch für ehrenamtliche Einsatzkräfte verbessern. „Wir sind als ganze Gesellschaft gefragt, nie zu vergessen, wie wichtig ehrenamtliches Engagement ist. Damit Freiwilligenarbeit auch für junge Menschen attraktiv zu gestalten, muss sie mit dem Beruf vereinbar sein.“, so Lettenbauer. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt besser zu verbinden, setzt sich die Landtagsabgeordnete zudem für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern ein, da Bayern im Gegensatz zu 14 anderen Bundesländern keine fünf Tage Bildungsurlaub gewährt. (pm)