Dringlichkeitsantrag

Lettenbauer informiert über Gema-Pauschalvertrag und fordert mehr Einsatz für Donau-Rieser Ehrenamtliche

Eva Lettenbauer ist seit 2018 für die Grünen im bayerischen Landtag. Bild: Andreas Gregor
Die Grüne Landtagsabgeordnete Eva Lettenbauer informiert, dass gemeinnützige Organisationen künftig umfassender vom GEMA-Pauschalvertrag des Freistaats profitieren können.

Im Rahmen des Pauschalvertrags übernimmt der Freistaat die Kosten für GEMA-Lizenzen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen nun für bis zu vier anstatt wie bislang zwei Veranstaltungen im Jahr. Die Regelung gilt rückwirkend zum 01.01.2024. Auch die maximal zulässige Veranstaltungsfläche werde auf 500qm erhöht.

„Ich bin froh, dass die Staatsregierung unseren Grünen Forderungen ein Stück weit nachkommt und Ehrenamtliche im Freistaat entlastet. Zahlreiche Feste von Feuerwehren, Musikvereinen oder Jugendtreffs können davon profitieren. Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Ehrenamtliche sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und verdienen deutlich mehr Unterstützung“, so MdL Lettenbauer.

Die Abgeordnete hat daher zusammen mit ihrer Fraktion einen Dringlichkeitsantrag für eine umfassende Verbesserung der Rahmenbedingungen des Ehrenamts eingebracht. Sie betont, dass zuletzt zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer den Hochwasserschutz und Katastrophenschutz gestemmt haben. Lettenbauer setzt sich mit dem Antrag dafür ein, dass die Staatsregierung eine umfassendere Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements angeht - durch Möglichkeiten, wie bayernweit freien Eintritt in Schwimmbäder, den Ausbau der bayerischen Ehrenamtskarte, die Anhebung der Ehrenamtspauschale oder eine finanzielle Anerkennung für langjährige Dienst- sowie Einsatzzeiten. „Der riesige Einsatz der Ehrenamtlichen in unserer Region zeigt: Ein bloßes Dankeschön ist dafür nicht genug. Wir wollen, dass die Ehrenamtlichen deutliche Anerkennung erhalten und optimale Rahmenbedingungen. Das Konzept Katastrophenschutz 2025 muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Wir brauchen ein bayerisches Warn- und Sirenenprogramm, eine Förderung für die Sanierung von Feuerwehrhäusern und ein Wartungsprogramm für staatlich geförderte Katastrophenschutzfahrzeuge. Dass dieser Antrag mit einer Mehrheit von CSU und Freien Wählern abgelehnt wurde, ist irritierend für alle Engagierten im Freistaat“, kritisiert Lettenbauer. (pm)

Antrag

  1. Der Landtag dankt allen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften wie Helferinnen und Helfern für ihr unermüdliches und außergewöhnliches persönliches Engagement bei der Bewältigung der schweren Hochwasser in Bayern. Ihr Einsatz hat Menschenleben gerettet.
  2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zur Einführung der vollständigen Helfergleichstellung in Bayern vorzulegen, darin soll insbesondere die Freistellung und Lohnfortzahlung für alle Katastrophenschutzhelferinnen und Katastrophenschutzhelfer auch in Aus- und Fortbildung sichergestellt sein.
  3. Nachdem der Katastrophenschutz in Bayern angesichts des Klimawandels und immer häufiger eintretenden Extremwetterereignisse zukunftsgerecht aufgestellt und an die veränderte Gefahrenlage angepasst werden muss, wird die Staatsregierung daher aufgefordert, das Konzept Katastrophenschutz 2025 schnellstmöglich umzusetzen. Zusätzlich soll ein eigenes Bayerisches Warn- und Sirenenprogramm, eine Förderung für die Sanierung von Feuerwehrhäusern und ein Wartungsprogramm für staatlich geförderte Katastrophenschutzfahrzeuge aufgelegt werden.
  4. Der Landtag stellt fest: Wer sich ehrenamtlich für andere einsetzt, muss von der Gesellschaft eine gebührende Anerkennung und Wertschätzung erhalten. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, umgehend eine umfassende Anerkennung mit einem alltäglichen Nutzen für ehrenamtliche Einsatzkräfte und Helferinnen und Helfern zu entwickeln. Dabei sollen ergebnisoffen Möglichkeiten wie die kostenfreie Nutzung des ÖPNV, bayernweit freier Eintritt in Schwimmbäder, der deutliche Ausbau der bayerischen Ehrenamtskarte, die Anhebung der Ehrenamtspauschale und eine finanzielle Anerkennung für langjährige Dienst- sowie Einsatzzeiten geprüft werden. Das herausragende Engagement der Einsatzkräfte darf nicht als Selbstverständlichkeit gesehen werden.