27. November 2018, 16:04
Mertinger Straße

Bürgerinitiative reicht Klage ein

Die mögliche Straßenverlegung bleibt weiterhin ein diskutiertes Thema in Bäumenheim . Bild: Jenny Wagner
Seit über einem Jahr beschäftigt das Thema "Mertinger Straße" nun die Gemeinde Asbach-Bäumenheim. Zwei Mal sammelten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung“ Unterschriften. Der Gemeinderat hat das Begehren jedoch abgelehnt. Nun reichen die Initiatoren Klage ein.

Asbach-Bäumenheim - „Die Bürgerinitiative zur Beibehaltung der Mertinger Straße hat ihre Ankündigung wahr gemacht und ihre Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, Klage beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat und Bürgermeister der Gemeinde Asbach-Bäumenheim einzureichen," erklärt Manfred Seel als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens in einer Pressemitteilung.

Der Gemeinderat hatte auch ein zweites Bürgerbegehren abgelehnt. Das erste Bürgerbegehren wies neben inhaltlichen auch formelle Fehler auf, so der Gemeinderat, weshalb es abgelehnt wurde. Im zweiten Bürgerbegehren wurden die formellen Fehler beseitigt, die inhaltlichen blieben jedoch, weshalb die Gemeinde es wiederum nicht zuließ. Hier versicherte sich die Gemeinde bei einem Fachanwalt in Augsburg und wies nach Rücksprache das Bürgerbegehren ab. Beide Male unterschrieben jeweils über fünfhundert Menschen für das Bürgerbegehren, mit dem über die Verlegung der Mertinger Straße abgestimmt werden solle.

"Russisch Roulette mit Steuergeld"

Laut Manfred Seel sei die ganze Situation unverständlich. "Der Bürgermeister und seine Helfer spielen weiterhin mit dem Steuergeld Russisch Roulette, weil sämtliche Schritte, die nun eingeleitet werden, Geld kosten, obwohl längst nicht gesichert ist, dass das Vorhaben durchgeführt werden kann", so Seel. Damit bezieht sich Seel auf die Gemeinderatssitzung, bei der 100.000 Euro für die Planung der Verlegung der Mertinger Straße bereitgestellt wurden. Für Seel eine "Verantwortungslosigkeit, die dem Bürgerwillen nicht entspricht".

Betroffene Unternehmer äußern sich kritisch

Neben der Klage der Bürgerinitiative haben die zwei betroffenen Unternehmer Seel und Schnuse gegen den Bebauungsplan eine Stellungnahme ihrer Rechtsanwälte abgegeben, in der sie ihre elementaren Bedenken untermauern. Auch sie sprechen von einer Gefälligkeitsplanung. "Auf jeden Fall verstößt eine Änderung des Verlaufs der Mertinger Straße elementar gegen das rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeitsprinzip, welches die Auswahl des schonendsten Mittels zur Erreichung des verfolgten Ziels verlangt," so Manfred Seel weiter. "Eine Erweiterung des Betriebsgeländes der Industriefirma könnte unschwer auch mit anderen Maßnahmen verwirklicht werden."

Beide Unternehmer bedauern, dass die Führung des Industriebetriebs  sich möglichen Kompromissen verschließt. (pm/ms)